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| | ==Familie== | | ==Familie== |
| − | {{PAGENAME}} war ein Mitglied einer alten Wasenmeisterdynastie.<ref> Seit alter Zeit galt der Wasenmeister- und der Henkersberuf als „unehrlich“. Wessen Vater einen "unehrlichen" Beruf ausübte, konnte keinen „ehrlichen“ Beruf ausüben, musste also weitestgehend den Beruf des Vaters ergreifen.</ref> | + | {{PAGENAME}} war als Sohn des Freimannes Franz Wohlmuth und seiner Frau Anna Maria ein Mitglied einer alten Wasenmeister- bzw. Freimanndynastie.<ref> Seit alter Zeit galt der Wasenmeister- und der Henkersberuf als „unehrlich“. Wessen Vater einen "unehrlichen" Beruf ausübte, konnte keinen „ehrlichen“ Beruf ausüben, musste also weitestgehend den Beruf des Vaters ergreifen.</ref> |
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| | ==Aus seinem Leben== | | ==Aus seinem Leben== |
| | + | Wohlmuth führte die Hinrichtungen mit dem Schwert (77 Personen), seltener auch den durch Erhängen (15 Personen) durch. Fast alle abgeschlagenen Köpfe wurden an der Hinrichtungsstätte auf einem Stock ("Pfrill") gespießt ausgestellt. Gehängte Personen blieben in der Regel so lange hängen, bis sie von alleine herunterfielen. Oftmals wurden von den Gerichten noch verschärfende Zusatzstrafen ausgesprochen. Die Tagebucheintrag Nr. 200 berichtet der Scharfrichter über einen französischen Soldat, der durch den Strang hingerichtet werden sollte. Zuvor wurde ihm die Hand abgeschlagen, Wohlmuth musste den blutenden Stumpf verbinden, damit der Verurteilte nicht vor der Hinrichtung verblutet. Die Beschuldigten wurden auch der Tortur, oder der scharfen Tortur (Folter) um sie zu einem Geständnis zu zwingen, weil ohne Geständnis eine Verurteilung damals nicht möglich war. Körperstrafen wurden ebenfalls von Wohlmuth durchgeführt und aufgeschrieben. So wurden Verurteilte an den Pranger gestellt, mit Ruten geschlagen und oft danach auch des Landes verwiesen. Das Tagebuch endet mit dem 226. Eintrag, einer Hinrichtung im September 1817. Damals verbot die Österreichische Rechjtssprechugn genau genommen bereits öffentliche Hinrichtungen. Franz Joseph Wohlmuth war damals 79 Jahre alt. Es war dies die letzte belegte öffentliche Hinrichtung mit einem Schwert im Land Salzburg. Und von dieser schreibt er ''...mit dem Schwerd glücklich und geschwind Hingerichtet worden [...] ist''. dies ist ein Hinweis arauf, dass ihn wohl ein Leben lang die Angst begleitet hatte, dass der erste Streich des Richtschwerts nicht gelingen könnte. |
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| | + | Als sichtbares Zeichen für das Territorium, in dem die Strafe ausgesprochen wurde, wurden auszuweisende Verurteilten mit einem "Relegationsbuchstaben" "gebrandmarkt". In Salzburg war es der Buchstabe '''„S“''' . |
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| | + | Wohlmuth besaß als Scharfrichter weitere wenig ehrenhafte Aufgaben. Er war auch Abdecker bzw. Wasenmeister und war so für die Beseitigung von Tierkadavern und für die Verwertung von Tierhäuten zuständig. Er musste während seiner Dienstzeit auch insgesamt 9 Personen die Selbstmord begangen hatte, darunter zwei Frauen begraben. Solche Selbstmörder durften nicht auf dem Friedhof sondern nur außerhalb der Stadt in „ungeweihter Erde“ bestattet werden. Selbstmörder wurden meist bei Nacht mit dem Gesicht nach unten in einem naheliegenden Moor vergraben. |
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| | + | Das Tagebuch gehört zu den wenigen erhaltenen Henkersaufzeichnungen. Es ist eine formelhafte Aufstellung aller vollzogenen Strafen. Die lateinischen Fachbegriffe werden vielfach ortografisch unrichtig geschrieben. |
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| | ===Berufliches=== | | ===Berufliches=== |
| − | Nach Abschluss seiner Lehrzeit vollführte der junge Franz Joseph im Jahr 1757 sein Meisterstück, (wie damals üblich:) eine Enthauptung (vom Freimann wurde erwartet, dass er den Kopf mit einem einzigen Streich vom Rumpf trenne). | + | Nach Abschluss seiner Lehrzeit vollführte der junge Franz Joseph im Jahr 1757 sein Meisterstück, (wie damals üblich:) eine Enthauptung (vom Freimann wurde erwartet, dass er den Kopf mit einem einzigen Streich vom Rumpf trenne). 1761 erhielt er die Salzburger Freimannsstelle. |
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| − | 1761 erhielt er die Salzburger Freimannsstelle. | |
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| | Der zeitgenössische Stadtsyndikus [[Hieronymus von Kleimayrn|Hieronymus]] [[Johann Franz Thaddäus von Kleimayrn|von Kleimayrn<!--nicht Thaddä, sondern sein Sohn Hieronymus war Stadtsyndikus-->]] nennt {{PAGENAME}} ''... im Hängen nicht so berühmt [...] als im Köpfen... <ref>Quelle: Zitat aus den Akten nach Hans Widmann: Von Verbrechen und Strafen in der erzbischöflichen Zeit - ein halbes Jahrhundert lang "Freimann" in Salzburg, in: Jahresberichte des städtischen [[Salzburger Museum Carolino Augusteum|Museums Carolino Augusteum]], Salzburg 1907, S. 97 - 123</ref> | | Der zeitgenössische Stadtsyndikus [[Hieronymus von Kleimayrn|Hieronymus]] [[Johann Franz Thaddäus von Kleimayrn|von Kleimayrn<!--nicht Thaddä, sondern sein Sohn Hieronymus war Stadtsyndikus-->]] nennt {{PAGENAME}} ''... im Hängen nicht so berühmt [...] als im Köpfen... <ref>Quelle: Zitat aus den Akten nach Hans Widmann: Von Verbrechen und Strafen in der erzbischöflichen Zeit - ein halbes Jahrhundert lang "Freimann" in Salzburg, in: Jahresberichte des städtischen [[Salzburger Museum Carolino Augusteum|Museums Carolino Augusteum]], Salzburg 1907, S. 97 - 123</ref> |
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| | So soll es bei Hinrichtungen 1807 und 1808 bei Mehrfachexekutionen vorgekommen sein, dass einer der Delinquenten vom Galgen gestürzt war. Wohlmuth berichtet in seinem [[Exekutionsbuch des Salzburger Freimanns Joseph Wohlmuth|Exekutionsbuch]] aber auch über eine andere misslungene Hinrichtung mit dem Schwert am [[7. Juni]] [[1766]], bei der er dreimal das Schwert führen musste, bevor die Exekution ausgeführt war. | | So soll es bei Hinrichtungen 1807 und 1808 bei Mehrfachexekutionen vorgekommen sein, dass einer der Delinquenten vom Galgen gestürzt war. Wohlmuth berichtet in seinem [[Exekutionsbuch des Salzburger Freimanns Joseph Wohlmuth|Exekutionsbuch]] aber auch über eine andere misslungene Hinrichtung mit dem Schwert am [[7. Juni]] [[1766]], bei der er dreimal das Schwert führen musste, bevor die Exekution ausgeführt war. |
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| − | Wohlmuth waltete am [[12. September]] [[1817]] im hohen Alter von 79 Jahren ein letztes Mal seines Amtes. Es war dies die letzte belegte öffentliche Hinrichtung mit einem Schwert im Land Salzburg. Und von dieser schreibt er ''...mit dem Schwerd glücklich und geschwind Hingerichtet worden [...] ist'', also ein Hinweis darauf, dass ihn wohl ein Leben lang die Angst begleitet hatte, dass der erste Streich des Richtschwerts nicht gelingen könnte.
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| − | Insgesamt 77 Exekutionen mit dem Schwert führte er während seiner Dienstzeit aus, 15 Personen wurden von Wohlmuth gehängt.
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| − | Außer der Durchführung von Hinrichtungen gehörte zu den Aufgaben Wohlmuths auch die Anwendung der Folter gegen leugnende Verdächtige.
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| | ===Taufpate von Joseph Mohr=== | | ===Taufpate von Joseph Mohr=== |