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'''{{PAGENAME}}''' (* [[1738]], Salzburg, † [[1823]] ebenda), war ein Salzburger [[Abdecker]] und Freimann (Scharfrichter), der von [[1757]] bis [[1817]] beruflich tätig war.
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'''{{PAGENAME}}''' (* [[1738]], Salzburg, † [[1823]] ebenda), war ein Salzburger Freimann (Scharfrichter)und [[Abdecker]], der von [[1757]] bis [[1817]] beruflich tätig war.
    
==Familie==
 
==Familie==
{{PAGENAME}} war der letzte Spross einer alten Freimannsdynastie.<ref>In alter Zeit galt der Henkersberuf als „unehrlich“, und wessen Vater einen unehrlichen Beruf ausübte, konnte keinen „ehrlichen Beruf“ ausüben, musste also praktisch den Beruf des Vaters ergreifen.</ref>
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{{PAGENAME}} war der letzte Spross einer alten Freimannsdynastie.<ref>In alter Zeit galt der Henkersberuf als „unehrlich“. Wessen Vater einen "unehrlichen" Beruf ausübte, konnte keinen „ehrlichen“ Beruf ausüben, musste also den Beruf des Vaters ergreifen.</ref>
    
==Aus seinem Leben==
 
==Aus seinem Leben==
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Wohlmuth waltete am [[12. September]] [[1817]] im hohen Alter von 79 Jahren ein letztes Mal seines Amtes. Es war dies die letzte belegte Hinrichtung mit einem Schwert in Salzburg. Und von dieser schreibt er ''...mit dem Schwerd glücklich und geschwind Hingerichtet worden [...] ist'', also ein Hinweis darauf, dass ihn wohl ein Leben lang die Angst begleitet hatte, dass der erste Streich des Richtschwerts nicht gelingen könnte.  
 
Wohlmuth waltete am [[12. September]] [[1817]] im hohen Alter von 79 Jahren ein letztes Mal seines Amtes. Es war dies die letzte belegte Hinrichtung mit einem Schwert in Salzburg. Und von dieser schreibt er ''...mit dem Schwerd glücklich und geschwind Hingerichtet worden [...] ist'', also ein Hinweis darauf, dass ihn wohl ein Leben lang die Angst begleitet hatte, dass der erste Streich des Richtschwerts nicht gelingen könnte.  
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Insgesamt 77 Exekutionen mit dem Schwert führte er während seiner Dienstzeit aus.
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Insgesamt 77 Exekutionen mit dem Schwert führte er während seiner Dienstzeit aus, 15 Personen wurden von Wohlmuth gehängt.  
    
Außer der Durchführung von Hinrichtungen gehörte zu den Aufgaben Wohlmuths auch die Anwendung der Folter gegen leugnende Verdächtige.
 
Außer der Durchführung von Hinrichtungen gehörte zu den Aufgaben Wohlmuths auch die Anwendung der Folter gegen leugnende Verdächtige.
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