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Der in Kärnten geborene Dr. '''Rudolf Hanifle''' (* [[1893]]) war ein Salzburger Verwaltungsbeamter (Bezirkshauptmann im Pinzgau, Regierungskommissär von Zell am See).
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Der in Kärnten geborene Dr. '''Rudolf Hanifle''' (* [[1893]]) war ein Salzburger Verwaltungsbeamter ([[Bezirkshauptmann]] im [[Pinzgau]], Regierungskommissär von [[Zell am See]]).
    
==Leben==
 
==Leben==
Von 1931 bis 1938 war er [[Bezirkshauptmannschaft Zell am See|Bezirkshauptmann von Zell am See]]. Nach  einem  Misstrauensvotum  gegen  den Zeller Bürgermeister [[Anton Werber]] entstand in der Gemeindevertretung ein Zustand ''ex  lege''. Mit Bezirkshauptmann Regierungsrat Dr. Rudolf Hanifle musste von der Landesregierung im Mai 1933 ein
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Von 1931 bis 1938 war er [[Bezirkshauptmannschaft Zell am See|Bezirkshauptmann von Zell am See]]. Nach  einem  Misstrauensvotum  gegen  den Zeller [[Bürgermeister der Stadt Zell am See|Bürgermeister]] [[Anton Werber]] entstand in der Gemeindevertretung ein Zustand ''ex  lege''. Mit Bezirkshauptmann Regierungsrat Dr. Rudolf Hanifle musste von der Landesregierung im Mai 1933 ein
Regierungskommissär anstelle eines gewählten Bürgermeisters mit der Führung der Geschäfte beauftragt werden. Dr. Hanifle übergab im Dezember 1933 diese Aufgabe an Regierungsrat Leo Weißengruber, der diese Funktion bis Juni 1934 ausübte.<ref> Sitzungsprotokolle der Stadtgemeinde Zell am See 1931/1932.  
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Regierungskommissär anstelle eines gewählten Bürgermeisters mit der Führung der Geschäfte beauftragt werden. Dr. Hanifle übergab im Dezember 1933 diese Aufgabe an Regierungsrat [[Leo Weißengruber]], der diese Funktion bis Juni 1934 ausübte.<ref> Sitzungsprotokolle der Stadtgemeinde Zell am See 1931/1932.  
 
sowie Sitzungsprotokolle der Jahre 1933 bis 1945. In: Hochhold (2013) S. 284f</ref> Nach dem Anschluss im März [[1938]] wurde er abgesetzt, aber in nicht leitender Stellung weiter beschäftigt. 1944 wurde er wegen „Rundfunkverbrechen, Feindbegünstigung und Wehrkraftzersetzung“ vom [[NSDAP|nationalsozialistisch]]en Volksgericht verurteilt.
 
sowie Sitzungsprotokolle der Jahre 1933 bis 1945. In: Hochhold (2013) S. 284f</ref> Nach dem Anschluss im März [[1938]] wurde er abgesetzt, aber in nicht leitender Stellung weiter beschäftigt. 1944 wurde er wegen „Rundfunkverbrechen, Feindbegünstigung und Wehrkraftzersetzung“ vom [[NSDAP|nationalsozialistisch]]en Volksgericht verurteilt.
  

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