Änderungen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
2 Bytes hinzugefügt ,  16:44, 18. Jun. 2014
K
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 5: Zeile 5:  
In einer Anzeige in der Augsburgische Ordinari Postzeitung über eine öffentliche Versteigerung findet sich die genaue Beschreibung des zur Veräußerung gelangenden Gutes, in der es u. A. heißt:  ''Dieses Anwesen besteht aus einem ganz gemauerten Wohnhause, nebst angebauten Ökonomiegebäuden im besten baulichen Zustande, ¼ Tagw. Obstgarten und Hausanger … dann aus einem Blumbesuchsrechte in dem sogenannten Mehlweg auf soviel Rinder, als beym Gute genährt werden können.''
 
In einer Anzeige in der Augsburgische Ordinari Postzeitung über eine öffentliche Versteigerung findet sich die genaue Beschreibung des zur Veräußerung gelangenden Gutes, in der es u. A. heißt:  ''Dieses Anwesen besteht aus einem ganz gemauerten Wohnhause, nebst angebauten Ökonomiegebäuden im besten baulichen Zustande, ¼ Tagw. Obstgarten und Hausanger … dann aus einem Blumbesuchsrechte in dem sogenannten Mehlweg auf soviel Rinder, als beym Gute genährt werden können.''
   −
In einem Artikel über das Böhmerwälder Hirtenleben: ''…An eine Unterkunft für die Hirten wurde bei älteren ≫Verstiftungen≪ von Blumbesuchsrechten in Waldern wiederholt gedacht. So geschieht [[1701]], als die Eisensteiner Herrschaft ein solches Recht an zwei bayrische Dorfer neuerdings vermietet, der von den Bauern bereits aufgerichteten Behausung im Walde, die kurz vorher abgebrannt und von ihnen wieder aufgebaut worden war, Erwähnung, und als [[1729]] einige Untertanen ein Stück Wald zu Weidezwecken kauften, erhielten sie ausdrücklich die Bewilligung, in demselben ein In- oder Huthaus zu erbauen.'' Im selben Artikel über die Sünden eines Hirten: ''…Noch ärger sündigte ([[1740]]) Georg Thurnpauer von der Heinrichs-Einöd in Eisenstein, der mit 19 Stück Rindvieh und 8 Stück Geisen in des Glasmeisters Hafenbradl ≫Blumbbesuchs-Waltung≪ einhütete, und gar der Bauer, der durch Einhüten in den herrschaftlichen Wald dem Jäger die Hirschsulz verdorben hatte.''
+
In einem Artikel über das Böhmerwälder Hirtenleben: ''…An eine Unterkunft für die Hirten wurde bei älteren ≫Verstiftungen≪ von Blumbesuchsrechten in Wäldern wiederholt gedacht. So geschieht [[1701]], als die Eisensteiner Herrschaft ein solches Recht an zwei bayrische Dörfer neuerdings vermietet, der von den Bauern bereits aufgerichteten Behausung im Walde, die kurz vorher abgebrannt und von ihnen wieder aufgebaut worden war, Erwähnung, und als [[1729]] einige Untertanen ein Stück Wald zu Weidezwecken kauften, erhielten sie ausdrücklich die Bewilligung, in demselben ein In- oder Huthaus zu erbauen.'' Im selben Artikel über die Sünden eines Hirten: ''…Noch ärger sündigte ([[1740]]) Georg Thurnpauer von der Heinrichs-Einöd in Eisenstein, der mit 19 Stück Rindvieh und 8 Stück Geisen in des Glasmeisters Hafenbradl ≫Blumbbesuchs-Waltung≪ einhütete, und gar der Bauer, der durch Einhüten in den herrschaftlichen Wald dem Jäger die Hirschsulz verdorben hatte.''
    
Im Salzburgwikiartikel [[Wolfbachtal]] heißt es: [[1432]] gab es wegen neuer Alphütten im [[Wolfbachtal]] einen Streit zwischen dem [[Stift Berchtesgaden]] als Eigentümer des Tales einerseits, und Bauern aus [[Höf]] und vom [[Taxenbach]]er [[Thannberg]] andererseits, die im Wolfbachtal über Blumbesuchsrechte verfügten. Es kam aber zu keinem Ausgleich. Erst mit der Zeit trat wieder Beruhigung ein.
 
Im Salzburgwikiartikel [[Wolfbachtal]] heißt es: [[1432]] gab es wegen neuer Alphütten im [[Wolfbachtal]] einen Streit zwischen dem [[Stift Berchtesgaden]] als Eigentümer des Tales einerseits, und Bauern aus [[Höf]] und vom [[Taxenbach]]er [[Thannberg]] andererseits, die im Wolfbachtal über Blumbesuchsrechte verfügten. Es kam aber zu keinem Ausgleich. Erst mit der Zeit trat wieder Beruhigung ein.
28.595

Bearbeitungen

Navigationsmenü