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==Institutioneller Rahmen==
 
==Institutioneller Rahmen==
Das ehemals österreichischen Bundesland Salzburg wurde mit Oktober 1938 zum Reichsgau Salzburg. Die bisherigen Bezirkshauptmannschaften wurden in Stadt- und Landkreise umbenannt, an deren Spitze anstelle des Bezirkshauptmannes nunmehr ein Landrat saß. Der Reichsgau Salzburg war in den Stadtkreis Salzburg und die Landkreise Bischofshofen, Hallein, Salzburg Land, Tamsweg und Zell am See unterteilt. Sitz des Reichsstatthalters war die Gauhauptstadt Salzburg. Die zentrale Verwaltungsstelle war die Landeshauptmannschaft. In der Landeshauptmannschaft wie auch in den Landratsämtern waren die unterschiedlichen Agenden bestimmten Abteilungen zugeordnet.
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Das ehemals österreichische Bundesland Salzburg wurde mit Oktober 1938 zum Reichsgau Salzburg. Die bisherigen Bezirkshauptmannschaften wurden in Stadt- und Landkreise umbenannt, an deren Spitze anstelle des Bezirkshauptmannes nunmehr ein Landrat saß. Der Reichsgau Salzburg war in den Stadtkreis Salzburg und die Landkreise Bischofshofen, Hallein, Salzburg Land, Tamsweg und Zell am See unterteilt. Sitz des Reichsstatthalters war die Gauhauptstadt Salzburg. Die zentrale Verwaltungsstelle war die Landeshauptmannschaft. In der Landeshauptmannschaft wie auch in den Landratsämtern waren die unterschiedlichen Agenden bestimmten Abteilungen zugeordnet.
    
Bereits bestehende kommunale Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitswesens konnten entweder mit einem staatlichen oder einem kommunalen Amtsarzt anerkannt werden und bestehen bleiben. Die Neuerrichtung staatlicher Gesundheitsämter mit staatlichen Amtsärzten als deren Leiter war aber nun die Regel.
 
Bereits bestehende kommunale Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitswesens konnten entweder mit einem staatlichen oder einem kommunalen Amtsarzt anerkannt werden und bestehen bleiben. Die Neuerrichtung staatlicher Gesundheitsämter mit staatlichen Amtsärzten als deren Leiter war aber nun die Regel.
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