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==Personelle Besetzung der staatlichen Gesundheitsämter==
 
==Personelle Besetzung der staatlichen Gesundheitsämter==
Die staatlichen Gesundheitsämter wurden von einem beamteten Arzt, dem sogenannten Amtsarzt, geleitet. Dem Amtsarzt standen ein Stellvertreter und je nach Größe des Einzugsgebietes und der Einwohnerzahl des Amtsbereiches Verwaltungskräfte und Fachpersonal wie Wohlfahrtspflegerinnen, bzw. Fürsorgerinnen zur Seite. Vorgesetzte der staatlichen Amtsärzte waren die jeweiligen Landräte, bzw. Oberbürgermeister. Der Dienstvorgesetzte des Amtsarztes war der Reichsstatthalter, während der Landrat, bzw. der Oberbürgermeister Dienstvorgesetzter der sonstigen Verwaltungsbeamten war.
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Die staatlichen Gesundheitsämter wurden von einem beamteten Arzt, dem sogenannten Amtsarzt, geleitet. Dem Amtsarzt standen ein Stellvertreter und je nach Größe des Einzugsgebietes und der Einwohnerzahl des Amtsbereiches Verwaltungskräfte und Fachpersonal wie Wohlfahrtspflegerinnen, bzw. Fürsorgerinnen zur Seite. Vorgesetzte der staatlichen Amtsärzte waren die jeweiligen Landräte, bzw. Oberbürgermeister. Der Dienstvorgesetzte des Amtsarztes war der Reichsstatthalter, während der Landrat, bzw. der Oberbürgermeister Dienstvorgesetzter der sonstigen im Gesundheitsamt tätigen Verwaltungsbeamten war.
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==Aufgaben der staatlichen Gesundheitsämter==
 
==Aufgaben der staatlichen Gesundheitsämter==
 
Im August 1939 war man sich im Reichsministerium des Inneren aufgrund diverser Berichte und Anfragen von Amtsärzten bewusst, dass in der Ostmark aufgrund der bisherigen Nichteinführung des Ehegesundheitsgesetzes, sowie des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses eine erhebliche Rechtsunsicherheit herrschte.
 
Im August 1939 war man sich im Reichsministerium des Inneren aufgrund diverser Berichte und Anfragen von Amtsärzten bewusst, dass in der Ostmark aufgrund der bisherigen Nichteinführung des Ehegesundheitsgesetzes, sowie des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses eine erhebliche Rechtsunsicherheit herrschte.
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