Im August 1939 war man sich im Reichsministerium des Inneren aufgrund diverser Berichte und Anfragen von Amtsärzten bewusst, dass in der Ostmark aufgrund der bisherigen Nichteinführung des Ehegesundheitsgesetzes, sowie des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses eine erhebliche Rechtsunsicherheit herrschte. | Im August 1939 war man sich im Reichsministerium des Inneren aufgrund diverser Berichte und Anfragen von Amtsärzten bewusst, dass in der Ostmark aufgrund der bisherigen Nichteinführung des Ehegesundheitsgesetzes, sowie des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses eine erhebliche Rechtsunsicherheit herrschte. |