Änderungen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 53: Zeile 53:  
* Am [[11. Februar]] [[1929]] wurden durch Artikel 42 der Lateranverträge die seit 1870 vom Heiligen Stuhl gewährten Adelsprädikate im Königreich Italien rückwirkend anerkannt. Per späteren königlichen Dekret (Viktor Emanuel III.) wurde der italienische Freiherrenstand des ''"nobile Francesco de Hagenauer di Salisburgo"'' und aller ehelichen Nachkommen beiderlei Geschlechtes mit dem erblichen ''"titolo di barone de Hagenauer"'' von der königlichen Consulta Araldica bestätigt; Nachkommen in Wien. (Annuario della Nobiltà Italiana, Nova Ser. 2006)  
 
* Am [[11. Februar]] [[1929]] wurden durch Artikel 42 der Lateranverträge die seit 1870 vom Heiligen Stuhl gewährten Adelsprädikate im Königreich Italien rückwirkend anerkannt. Per späteren königlichen Dekret (Viktor Emanuel III.) wurde der italienische Freiherrenstand des ''"nobile Francesco de Hagenauer di Salisburgo"'' und aller ehelichen Nachkommen beiderlei Geschlechtes mit dem erblichen ''"titolo di barone de Hagenauer"'' von der königlichen Consulta Araldica bestätigt; Nachkommen in Wien. (Annuario della Nobiltà Italiana, Nova Ser. 2006)  
   −
* Das Familienoberhaupt (Chef des Hauses) in röm.-kath. patrilinearer Primogenitur des Wiener Zweiges trägt ebenso den Titel eines päpstlichen "barone romano" (römischer Baron, sowie aus dem Hause der römischen Barone). Am [[11. Dezember]] [[1998]] wurde in einem Schreiben vom Substitut des Staatssekretariates des Heiligen Stuhls, Erzbischof Giovanni Battista Re (spätere Kurienkardinal), Wolfgang Baron von Hagenauer ''"seitens des Heiligen Stuhls das Recht für die Führung des Titels der erblichen Baronie"'' bestätigt. (Hagenauer-Archiv Wien)
+
* Das Familienoberhaupt (Chef des Hauses) in röm.-kath. patrilinearer Primogenitur des Wiener Zweiges trägt ebenso den Titel eines ''"barone romano"'' (römischer Baron). Alle anderen Familienmitglieder werden als ''"aus dem Hause der römischen Barone"'' betitelt. Am [[11. Dezember]] [[1998]] wurde in einem Schreiben vom Substitut des Staatssekretariates des Heiligen Stuhls, Erzbischof Giovanni Battista Re (spätere Kurienkardinal), Wolfgang Baron von Hagenauer ''"seitens des Heiligen Stuhls das Recht für die Führung des Titels der erblichen Baronie"'' bestätigt. (Hagenauer-Archiv Wien)
    
== Quelle ==
 
== Quelle ==
7.727

Bearbeitungen

Navigationsmenü