{{Dieser Artikel| behandelt die Salzburger Landesregierung als verfassungsrechtliche Institution und Spitze der Landesverwaltung. Zu den Personen, die ''Mitglieder der [[Salzburger Landesregierung]]'' sind oder waren, siehe den Artikel „[[Salzburger Landesregierungen]]“.}}
{{Dieser Artikel| behandelt die Salzburger Landesregierung als verfassungsrechtliche Institution und Spitze der Landesverwaltung. Zu den Personen, die ''Mitglieder der [[Salzburger Landesregierung]]'' sind oder waren, siehe den Artikel „[[Salzburger Landesregierungen]]“.}}
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Die '''Salzburger Landesregierung''' ist eine verfassungsrechtliche Institution und die Spitze der Landesverwaltung.
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Die '''Salzburger Landesregierung''' ist eine verfassungsrechtliche Institution und die Spitze der Landesverwaltung. Früher wurde sie zeitweise auch ''Landeshauptmannschaft Salzburg'' bezeichnet.
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== Geschichte ==
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Der "Landesausschuss" stand an der Spitze des gewählten [[Salzburger Landtag]]es und als dessen Vertreter der vom Kaiser eingesetzten Landesregierung gegenüber. Mit der Wahl der Landesregierung durch den Landtag seit [[1919]] wurde die Funktion des "Landesausschusses" gegenstandslos. Da der Landesausschuss aus dem Landtag hervorging, werden die Landesausschuss-Akten auch Landtagsakten genannt. Aufgrund der partikularen Rechtsnachfolge der Landesregierung ab 1919 nach dem Landesausschuss werden in diesem Bestand auch die Sitzungsprotokolle der Landesregierung (bis 1961) verwahrt<ref>Quelle [http://www.salzburg.gv.at/gesetzgebung www.salzburg.gv.at]</ref>.
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Die Bezeichnung "Landeshauptmannschaft" findet sich unter anderem in den Jahren 1860/1861 oder in den Satzungen des [[SAMTC]] vom 17. Oktober 1947.
==Allgemeines==
==Allgemeines==
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Die '''Salzburger Landesregierung''' ist das oberste Verwaltungsorgan des [[Land Salzburg|Landes Salzburg]]. Ihr unterstehen daher die übrigen Verwaltungsorgane des Landes, soweit diese nicht gesetzlich als weisungsfrei erklärt sind.
Die '''Salzburger Landesregierung''' ist das oberste Verwaltungsorgan des [[Land Salzburg|Landes Salzburg]]. Ihr unterstehen daher die übrigen Verwaltungsorgane des Landes, soweit diese nicht gesetzlich als weisungsfrei erklärt sind.
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Der Landesregierung unterstellt ist insbesondere das [[Amt der Salzburger Landesregierung]].
Der Landesregierung unterstellt ist insbesondere das [[Amt der Salzburger Landesregierung]].