| − | Während der Papst in der Regel freie Hand bei der Bestellung von Bischöfen hat, liegt in der [[Erzdiözese Salzburg]] kirchenrechtlich eine Sonderfall vor: Das [[Salzburger Domkapitel]], das aus zwölf Priestern besteht, hat das Recht, aus einem von Rom vorgelegten Dreiervorschlag den künftigen Erzbischof in geheimer Abstimmung zu wählen. Der Papst muss die Wahl dann noch bestätigen. Sobald der vatikanische Vorschlag in Salzburg eintrifft, hat das Domkapitel 90 Tage Zeit, um den Erzbischof zu wählen. | + | Während der Papst in der Regel freie Hand bei der Bestellung von Bischöfen hat, liegt in der [[Erzdiözese Salzburg]] kirchenrechtlich eine Sonderfall vor: Das [[Salzburger Domkapitel]], das aus zwölf Priestern besteht, hat das Recht, aus einem von Rom vorgelegten Dreiervorschlag den künftigen Erzbischof in geheimer Abstimmung zu wählen. Der Papst muss die Wahl dann noch bestätigen. Sobald der vatikanische Vorschlag in Salzburg eintrifft, hat das Domkapitel 90 Tage Zeit, um den Erzbischof zu wählen. Eine ganz ähnliche Regelung hat die Erzdiözese Freiburg im Breisgau, Deutschland. |