Dann fehlen aber wieder Hinweise, ob diese Verordnung auch angewendet wurde. Erst mit dem Einsetzen des Weistumrechts ([[Salzburger Weistum]]) gegen Ende des [[16. Jahrhundert]]s wird festgehalten, dass man auch tatsächlich Maßnahmen gegen ''Zigeuner'' ergriff. Im Ehehaft- oder Landtaiding (siehe [[Taiding]]) der fünf Stäbe im [[Pongau]], das in einer Papierschrift des [[17. Jahrhundert]]s überliefert ist, findet sich ein Abschnitt über Ge- und Verbote über die Zigeuner. Sinngemäß: die Bevölkerung musste vagierende Zigeuner der Obrigkeit melden. Recht umfangreich dann die erhaltene ''Landesrügung'' des [[Pfleggerichte|Pfleggericht]] [[Glanegg]], die gleich mehrmals auf Zigeuner eingeht. | Dann fehlen aber wieder Hinweise, ob diese Verordnung auch angewendet wurde. Erst mit dem Einsetzen des Weistumrechts ([[Salzburger Weistum]]) gegen Ende des [[16. Jahrhundert]]s wird festgehalten, dass man auch tatsächlich Maßnahmen gegen ''Zigeuner'' ergriff. Im Ehehaft- oder Landtaiding (siehe [[Taiding]]) der fünf Stäbe im [[Pongau]], das in einer Papierschrift des [[17. Jahrhundert]]s überliefert ist, findet sich ein Abschnitt über Ge- und Verbote über die Zigeuner. Sinngemäß: die Bevölkerung musste vagierende Zigeuner der Obrigkeit melden. Recht umfangreich dann die erhaltene ''Landesrügung'' des [[Pfleggerichte|Pfleggericht]] [[Glanegg]], die gleich mehrmals auf Zigeuner eingeht. |