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Dann fehlen aber wieder Hinweise, ob diese Verordnung auch angewendet wurde. Erst mit dem Einsetzen des Weistumrechts ([[Salzburger Weistum]]) gegen Ende des [[16. Jahrhundert]]s wird festgehalten, dass man auch tatsächlich Maßnahmen gegen ''Zigeuner'' ergriff. Im Ehehaft- oder Landtaiding (siehe [[Taiding]]) der fünf Stäbe im [[Pongau]], das in einer Papierschrift des [[17. Jahrhundert]]s überliefert ist, findet sich ein Abschnitt über Ge- und Verbote über die Zigeuner. Sinngemäß: die Bevölkerung musste vagierende Zigeuner der Obrigkeit melden. Recht umfangreich dann die erhaltene ''Landesrügung'' des [[Pfleggerichte|Pfleggericht]] [[Glanegg]], die gleich mehrmals auf Zigeuner eingeht.
 
Dann fehlen aber wieder Hinweise, ob diese Verordnung auch angewendet wurde. Erst mit dem Einsetzen des Weistumrechts ([[Salzburger Weistum]]) gegen Ende des [[16. Jahrhundert]]s wird festgehalten, dass man auch tatsächlich Maßnahmen gegen ''Zigeuner'' ergriff. Im Ehehaft- oder Landtaiding (siehe [[Taiding]]) der fünf Stäbe im [[Pongau]], das in einer Papierschrift des [[17. Jahrhundert]]s überliefert ist, findet sich ein Abschnitt über Ge- und Verbote über die Zigeuner. Sinngemäß: die Bevölkerung musste vagierende Zigeuner der Obrigkeit melden. Recht umfangreich dann die erhaltene ''Landesrügung'' des [[Pfleggerichte|Pfleggericht]] [[Glanegg]], die gleich mehrmals auf Zigeuner eingeht.
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[[Erzbischof]] [[Johann Jakob Khuen von Belasi]] mahnte wiederholt gegen Ende des 16. Jahrhunderts die [[Pfleger]] zu [[Mattsee (Ort)|Mattsee]], die Normen des Zigeunerrechts zu vollziehen und regelmäßig Bericht zu erstatten. Ein Bericht vom [[18. August]] [[1569]] berichtet beispielsweise "''...daß sich in unsern gericht, deiner verwaltung, die Zigeiner hauffenweiß soll.  umbziehen...''". Eine neuerliche Mahnung des Erzbischofs ist vom [[13. Oktober]] [[1577]] überliefert. [[Guidobald Graf von Thun und Hohenstein]], Kardinal und Erzbischof, mahnt [[1662]] seine Generäle abermals ab, weil sie zu nachsichtig bei ''..Außrott- und Vertilgung der Zigeuner sampt deren Anhängern...'' vorgehen. Belege über vier Patrouillengänge im Bereich des [[Pfleggericht Lichtenberg|Pfleggerichts Lichtenberg]] ([[Saalfelden]]) aus dem Jahr [[1669]] belegen, dass Schützen Zigeuner und vagiernde Landsknechthaufen observierten.
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[[Erzbischof]] [[Johann Jakob von Khuen - Belasi]] mahnte wiederholt gegen Ende des 16. Jahrhunderts die [[Pfleger]] zu [[Mattsee (Ort)|Mattsee]], die Normen des Zigeunerrechts zu vollziehen und regelmäßig Bericht zu erstatten. Ein Bericht vom [[18. August]] [[1569]] berichtet beispielsweise "''...daß sich in unsern gericht, deiner verwaltung, die Zigeiner hauffenweiß soll.  umbziehen...''". Eine neuerliche Mahnung des Erzbischofs ist vom [[13. Oktober]] [[1577]] überliefert. [[Guidobald Graf von Thun und Hohenstein]], Kardinal und Erzbischof, mahnt [[1662]] seine Generäle abermals ab, weil sie zu nachsichtig bei ''..Außrott- und Vertilgung der Zigeuner sampt deren Anhängern...'' vorgehen. Belege über vier Patrouillengänge im Bereich des [[Pfleggericht Lichtenberg|Pfleggerichts Lichtenberg]] ([[Saalfelden]]) aus dem Jahr [[1669]] belegen, dass Schützen Zigeuner und vagiernde Landsknechthaufen observierten.
    
Erstmals in der Geschichte des [[Erzstift Salzburg|Salzburger Erzstifts]] wird mit einem Dokument vom [[17. März]] [[1706]] die ''Vogelfreiheit'' der Zigeuner erklärt. [[1716]] erneuert Erzbischof [[Franz Anton Fürst Harrach]] seine eigene ''General-Verordnung'' und bekräftigt gleichzeitig die (eine neuerliche) Vogelfreiheit von 1712.
 
Erstmals in der Geschichte des [[Erzstift Salzburg|Salzburger Erzstifts]] wird mit einem Dokument vom [[17. März]] [[1706]] die ''Vogelfreiheit'' der Zigeuner erklärt. [[1716]] erneuert Erzbischof [[Franz Anton Fürst Harrach]] seine eigene ''General-Verordnung'' und bekräftigt gleichzeitig die (eine neuerliche) Vogelfreiheit von 1712.

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