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Dieses Gesetz wurde 10. Dezember 1998 für die Förderung und den Schutz der Jugend im Land Salzburg erstellt.  
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Das '''Salzburger Jugendschutzgesetz''' wurde am [[10. Dezember]] [[1998]] für die Förderung und den Schutz der Jugend im Land Salzburg erstellt.  
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Darin wird unter anderem bestimmt, ab welchem Lebensjahr Alkohol und Tabak konsumiert werden darf, Der Aufenthalt auf Straßen, Kinos, Gaststätten,... , Übernachtung in Hotels,Campingplätzen,...;
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Darin wird unter anderem bestimmt, ab welchem Lebensjahr Alkohol und Tabak konsumiert werden darf sowie Bestimmungen zum  Aufenthalt auf Straßen, Kinos, Gaststätten, Übernachtung in Hotels, Campingplätzen usw.
    
== Genaueres: ==
 
== Genaueres: ==
-Der Kauf von Konsum und Tabakwaren ist ab 16 Jahren gestattet.
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* Der Kauf von Konsum und Tabakwaren ist ab 16 Jahren gestattet
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* Das gleiche gilt auch für  Alkoholische Getränke (wie Bier, Wein, Radler und Sekt)
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* Davon ausgenommen sind jedoch andere alkoholische Getränke wie Alkopops, die erst ab dem 18 Lebensjahr gekauft und konsumiert werden dürfen
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* Der Aufenthalt in Nachtlokalen, Branntweinschenken, Wettbüros u. ä. ist erst ab 18 Jahren erlaubt
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* Der Aufenthalt auf Straßen, Plätzen ,in Gasthäusern, Kinos, Konzerten, Theatern
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: ist in Begleitung einer volljährigen Person
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:: zeitlich unbeschränkt erlaubt
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:  ist ohne Begleitung einer volljährigen Person
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:: unter 12 Jahren von 6 - 21 Uhr erlaubt
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:: von 12 - 14 Jahren von 6 - 22 Uhr erlaubt
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:: mit 14 - 16 Jahren von 6 - 23 Uhr erlaubt
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:: und ab 16 Jahren  uneingeschränkt erlaubt
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* Übernachtungen in Hotels, Jugendherbergen, auf Campingplätzen u. ä. ist bis zum 18 vollendeten Lebensjahr nur Begleitung einer volljährigen Person erlaubt
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==  Links ==
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[http://www.stadt-salzburg.at/internet/salzburg_fuer/jugend/t2_180823/t2_184765/t2_184769/p2_184771.htm Salzburger Jugendschutzgesetz in ''Stadt Salzburg online'']
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-Das gleiche gilt auch für  Alkoholische Getränke (wie Bier,Wein,Radler und Sekt)
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[[Kategorie:Jugend]]
-Davon ausgenommen sind jedoch andere alkoholische Getränke wie Alkopops die erst ab dem 18 Lebensjahr gekauft und konsumiert werden dürfen.
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-Der Aufenthalt in Nachtlokalen,Branntweinschenken,Wettbüros,... ist  ab 18 Jahren erlaubt.
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-Der Aufenthalt auf Straßen,Plätzen,in Gasthäusern,Kinos,Konzerten,Theatern...
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Ist mit Aufsichtsperson...
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...unbeschränkt
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ist ohne Aufsichtsperson...
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...unter 12 Jahren von 6-21 Uhr  '''erlaubt'''
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von 12-14 Jahren von 6-22 Uhr    '''erlaubt'''
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mit 14-16 Jahren von 6-23 Uhr    '''erlaubt'''
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und ab 16 Jahren                '''uneingeschränkt'''.
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-Übernachtungen in Hotels,Jugendherbergen ,auf Campingplätzen....  ist bis zum 18 vollendeten Lebensjahr  nur Begleitung einer Aufsichtsperson erlaubt.
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==  Links ==
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[http://www.stadt-salzburg.at/internet/salzburg_fuer/jugend/t2_180823/t2_184765/t2_184769/p2_184771.htm Salzburger Jugendschutzgesetz in '''Stadt Salzburg online''']