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** Österreichischer Adel: In Österreich gehörten zum hohen Adel die Fürsten- und Grafengeschlechter, zum niederen Adel alle übrigen Adelsgrade.
 
** Österreichischer Adel: In Österreich gehörten zum hohen Adel die Fürsten- und Grafengeschlechter, zum niederen Adel alle übrigen Adelsgrade.
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''Incolat'', ''Indigenat'' oder ''Landmannschaft'' bedeutete im allgemeinen die durch Geburt oder durch förmliche Aufnahme erworbene Zugehörigkeit zu den höheren Ständen eines Landes, wie zB den [[Salzburger Landstände]]n. Mit dem Erwerb des Incolats waren Sitz und Stimme im jeweiligen Landtag verbunden.
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''Incolat'', ''Indigenat'' oder ''Landmannschaft'' bedeutete im allgemeinen die durch Geburt oder durch förmliche Aufnahme erworbene Zugehörigkeit zu den höheren Ständen eines Landes, wie z.B. den [[Salzburger Landstände]]n. Mit dem Erwerb des Incolats waren Sitz und Stimme im jeweiligen Landtag verbunden.
    
''[[Aufschwörung|Adelsprobe]]'' war die förmliche Nachweisung der direkten ehelichen Abstammung einer bestimmten Person von einer gewissen Anzahl adeliger Ahnen, wobei Vater und Mutter zwei, die beiderseitigen Großeltern vier und die Urgroßeltern acht Ahnen bilden.
 
''[[Aufschwörung|Adelsprobe]]'' war die förmliche Nachweisung der direkten ehelichen Abstammung einer bestimmten Person von einer gewissen Anzahl adeliger Ahnen, wobei Vater und Mutter zwei, die beiderseitigen Großeltern vier und die Urgroßeltern acht Ahnen bilden.
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* der Grafenstand
 
* der Grafenstand
 
* der Fürstenstand
 
* der Fürstenstand
Nach der Adelsaufhebung von 1918 wurden nicht nur die Adelstitel, sondern grundsätzlich alle Adelsprädikate wie „von …“ und „zu …“ zwar abgeschafft, in zahlreichen Fällen wurde aber ihre Verwendung zur Bildung eines Doppelnamens (zB [[Mayr-Melnhof]])<ref>Nicht alle Doppelnamen von Adelsfamilien sind derart gebildet; zB repräsentiert der Bindestrich in [[Thun-Hohenstein]] ein „und“.</reentspricht dem Titel
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Nach der Adelsaufhebung von 1918 wurden nicht nur die Adelstitel, sondern grundsätzlich alle Adelsprädikate wie „von …“ und „zu …“ zwar abgeschafft, in zahlreichen Fällen wurde aber ihre Verwendung zur Bildung eines Doppelnamens (z.B. [[Mayr-Melnhof]])<ref>Nicht alle Doppelnamen von Adelsfamilien sind derart gebildet; z.B. repräsentiert der Bindestrich in [[Thun-Hohenstein]] ein „und“.</ref> entspricht dem Titel.
    
==Salzburg==
 
==Salzburg==
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Für die Adelsstandserhebungen ist bis 1806 zwischen dem Reichsadels-, dem österreichisch-erbländischen sowie dem Salzburger (vom Fürsterzbischof verliehenen) Adelsstand zu unterscheiden.
 
Für die Adelsstandserhebungen ist bis 1806 zwischen dem Reichsadels-, dem österreichisch-erbländischen sowie dem Salzburger (vom Fürsterzbischof verliehenen) Adelsstand zu unterscheiden.
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Auf Adelsstandserhebungen durch den Fürsterzbischof ging nur eine Minderheit der Salzburger briefadeligen Geschlechter, nämlich<ref>Soweit bei Franz Martin, aaO, beim jeweiligen Namen angeführt.</ref>
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Auf Adelsstandserhebungen durch den Fürsterzbischof ging nur eine Minderheit der Salzburger briefadeligen Geschlechter, nämlich<ref>Soweit bei Franz Martin, aaO, beim jeweiligen Namen angeführt</ref>
 
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Ferner kann für die Zeit bis 1806 zwischen dem alteingesessenen Salzburger Adel, dem jüngeren Briefadel (Beamte, Offiziere und Kaufherren) sowie – unter den zugezogenen Adeligen – insbesondere dem Stiftsadel (Geschlechter, die sich [[Salzburger Domkapitel|Domherrenstellen]] zu sichern vermochten oder Nutznießer des [[Nepotismus im Fürsterzbistum Salzburg|Nepotismus]] der Fürsterzbischöfe waren)<ref>Vgl. den Wikipedia-Artikel [http://de.wikipedia.org/wiki/Stiftsadel ''„Stiftsadel“''.]</ref> unterschieden werden.
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Ferner kann für die Zeit bis 1806 zwischen dem alteingesessenen Salzburger Adel, dem jüngeren Briefadel (Beamte, Offiziere und Kaufherren) sowie – unter den zugezogenen Adeligen – insbesondere dem Stiftsadel (Geschlechter, die sich [[Salzburger Domkapitel|Domherrenstellen]] zu sichern vermochten oder Nutznießer des [[Nepotismus im Fürsterzbistum Salzburg|Nepotismus]] der Fürsterzbischöfe waren)<ref>Vgl. den Wikipedia-Artikel [http://de.wikipedia.org/wiki/Stiftsadel ''„Stiftsadel“'']</ref> unterschieden werden.
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Nach der Eingliederung des [[Herzogtum Salzburg|Herzogtums Salzburg]] in das Kaisertum Österreich ([[1816]]) war auch die Eingliederung des Salzburger Adels in den österreichischen zu regeln. Freilich erfolgte erst mit Kundmachung der k. k. [[Oberösterreich|obderennsischen]] Landesregierung vom 28. Mai 1828 eine allgemeine Regelung der Adelsverhältnisse (gültig auch für das ehemals [[Bayern|bayrische]] [[Innviertel|Inn-]] und Hausruckviertel). Diese besagte, daß der von der österreichischen oder von der bayrischen Regierung verliehene Adel keiner neueren Bestätigung bedürfe. Der rein salzburgische Adel hingegen mußte innerhalb eines Jahres unter Beibringung einer Liste aller Mitgliedern der Familie um die Anerkennung seines Standes einkommen, welche ihm dann taxfrei verliehen wurde (kam man dieser Aufforderung nicht nach, so blieb als einziges Vorrecht der adelige Gerichtsstand bestehen; somit war ein Salzburger Adeliger, der nicht um Bestätigung bat, seinen Rechten nach einem ausländischen Adeligen gleichzusetzen).
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Nach der Eingliederung des [[Herzogtum Salzburg|Herzogtums Salzburg]] in das Kaisertum Österreich ([[1816]]) war auch die Eingliederung des Salzburger Adels in den österreichischen zu regeln. Freilich erfolgte erst mit Kundmachung der k. k. [[Oberösterreich|obderennsischen]] Landesregierung vom 28. Mai 1828 eine allgemeine Regelung der Adelsverhältnisse (gültig auch für das ehemals [[Bayern|bayrische]] [[Innviertel|Inn-]] und Hausruckviertel). Diese besagte, dass der von der österreichischen oder von der bayrischen Regierung verliehene Adel keiner neueren Bestätigung bedürfe. Der rein salzburgische Adel hingegen musste innerhalb eines Jahres unter Beibringung einer Liste aller Mitgliedern der Familie um die Anerkennung seines Standesinkommen, welche ihm dann taxfrei verliehen wurde (kam man dieser Aufforderung nicht nach, so blieb als einziges Vorrecht der adelige Gerichtsstand bestehen; somit war ein Salzburger Adeliger, der nicht um Bestätigung bat, seinen Rechten nach einem ausländischen Adeligen gleichzusetzen).
    
==Literatur==
 
==Literatur==

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