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, 10:15, 8. Jan. 2014
Die '''Fremdenverkehrsabgabe''' ist im Gesetz über den Tourismus im Land Salzburg ([[Salzburger Tourismusgesetz]] 2003) geregelt (letzte Novellierung [[2007]]).
== Allgemeines ==
Darin ist festgelegt, dass jedes Unternehmen im Land Salzburg, dass direkt oder indirekt vom [[Fremdenverkehr]] profitiert, einen in Promille-Sätzen festgelegten Beitrag vom Umsatz zu leisten hat.
Damit fallen fast alle in Stadt und Land tätigen Unternehmen unter diese Regelung. Und somit finanziert die Salzburger Bevölkerung beispielsweise mit jeder getrunkenen ''halben Bier'', mit jeder gerauchten Zigarette, mit jeder gekauften Semmel oder Tageszeitung auch den Fremdenverkehr mit.
2012 haben die Fremdenverkehrsbetriebe sowie jene Handwerker und Dienstleister, die vom Fremdenverkehr direkt profitieren, 32,2 Mio. Euro an Fremdenverkehrsabgabe bezahlt. Der Großteil dieses Geldes fließt in touristische Einrichtungen wie die [[SalzburgerLand Tourismus Gesellschaft]] (SLTG) sowie verschiedene Tourismusverbände zurück. Aber mit rund 15 Prozent dieser Einnahmen - meist sind das zwischen fünf und sechs Mio. Euro jährlich - wird der so genannte [[Tourismusförderungsfonds]] gespeist. Dieser Fonds wurde 1920 zur Finanzierung der [[Salzburger Festspiele]] gegründet. Seit 1950 ist der Fonds per Gesetz zur 20-prozentigen Abgangsdeckung der Festspiele verpflichtet - 2012 flossen laut Büro [[Landesrat|Kulturlandesrat]] [[Heinrich Schellhorn]] (Grüne) 2,7 Mio. Euro an die Festspiele. Der Rest verteilt sich auf Kultureinrichtungen wie die Osterfestspiele aber auch diverse andere Fremdenverkehrseinrichtungen.
== Quellen ==
* Salzburgwiki-Artikel "Fremdenverkehr"
* {{Quelle SN|8. Jänner 2013 Absatz mit Daten von 2012}}
[[Kategorie:Tourismus|!]]
[[Kategorie:Tourismus (Geschichte)]]
[[Kategorie:Wirtschaft]]
[[Kategorie:Wirtschaft (Geschichte)]]
[[Kategorie:Steuern und Abgaben]]