In den Krankengeschichten befindet sich auch ein „ärztlicher Fragebogen“ oder ein „Fragebogen an das Gesundheitsamt“ mit Angaben der Mutter oder anderer pflegender Angehöriger des Kindes. Diese wurden inhaltlich vom wohnortzuständigen staatlichen Gesundheitsamt überprüft und ergänzt. Bei Jugendlichen holte man auch eine Stellungnahme des Bezirksjugendamtes ein. Meldungen von niedergelassenen Ärzten finden sich selten. | In den Krankengeschichten befindet sich auch ein „ärztlicher Fragebogen“ oder ein „Fragebogen an das Gesundheitsamt“ mit Angaben der Mutter oder anderer pflegender Angehöriger des Kindes. Diese wurden inhaltlich vom wohnortzuständigen staatlichen Gesundheitsamt überprüft und ergänzt. Bei Jugendlichen holte man auch eine Stellungnahme des Bezirksjugendamtes ein. Meldungen von niedergelassenen Ärzten finden sich selten. |