| | Der Stappitzer See samt Umgebung wurde im Jahr [[1986]] zum [[Naturdenkmal]] erklärt. Seit März [[2008]] ist dieses Gebiet das [[Europaschutzgebiet|Europaschutzgebiet Stappitzer See und Umgebung]]. | | Der Stappitzer See samt Umgebung wurde im Jahr [[1986]] zum [[Naturdenkmal]] erklärt. Seit März [[2008]] ist dieses Gebiet das [[Europaschutzgebiet|Europaschutzgebiet Stappitzer See und Umgebung]]. |
| − | Nach der Vogelschutzrichtlinie Anhang I werden der Prachttaucher, das [[Haselhuhn]], der [[Uhu]], [[Sperlingskauz]], der [[Raufußkauz]], der [[Schwarzspecht]], der [[Dreizehenspecht]], das [[Blaukehlchen]] und der [[Neuntöter]] in diesem Gebiet als schützenswert bezeichnet. | + | Nach der Vogelschutzrichtlinie Anhang I werden der Prachttaucher, das [[Haselhuhn]], der [[Uhu]], der [[Sperlingskauz]], der [[Raufußkauz]], der [[Schwarzspecht]], der [[Dreizehenspecht]], das [[Blaukehlchen]] und der [[Neuntöter]] in diesem Gebiet als schützenswert bezeichnet. |