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Kinder, die mit einer entsprechenden Diagnose versehen in eine der eigens zum Zweck des Kindermordes eingerichteten „Kinderfachabteilungen“ „zur Behandlung“ ihres Leidens eingewiesen wurden, waren von vornherein todgeweiht. Das Schicksal jener Kinder, die „zur Beobachtung“ aufgenommen wurden, war meist dasselbe, entschied sich aber erst in der Anstalt.
 
Kinder, die mit einer entsprechenden Diagnose versehen in eine der eigens zum Zweck des Kindermordes eingerichteten „Kinderfachabteilungen“ „zur Behandlung“ ihres Leidens eingewiesen wurden, waren von vornherein todgeweiht. Das Schicksal jener Kinder, die „zur Beobachtung“ aufgenommen wurden, war meist dasselbe, entschied sich aber erst in der Anstalt.
 
   
 
   
Fachpersonen in und außerhalb von Ämtern und Institutionen – alle ihrer Berufsbezeichnung nach vermeintlich mit Unterstützungs-, Betreuungs- oder Behandlungsaufgaben betraut, wurden zu Tätern, von denen nach Kriegsende nur wenige zur Verantwortung gezogen wurden. Im Gegenteil: sie konnten meist ihre einschlägige Berufstätigkeit fortsetzen, wurden befördert und erhielten Titel und Ehrenzeichen. Die Hebammen arbeiteten weiterhin als Hebammen, die Gesundheitsfürsorgerinnen als Fürsorgerinnen und die Amtsärzte blieben auch in der Zweiten Republik Amtsärzte und entschieden nun pikanterweise auch über Opferfürsorgeanträge von NS-Geschädigten.
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Fachpersonen in und außerhalb von Ämtern und Institutionen – alle ihrer Berufsbezeichnung nach vermeintlich mit Unterstützungs-, Betreuungs- oder Behandlungsaufgaben betraut, wurden zu Tätern, von denen nach Kriegsende nur wenige zur Verantwortung gezogen wurden. Im Gegenteil: sie konnten meist ihre einschlägige Berufstätigkeit fortsetzen, wurden befördert und erhielten Titel und Ehrenzeichen. Die Hebammen arbeiteten weiterhin als Hebammen, die Gesundheitsfürsorgerinnen als Fürsorgerinnen und die Amtsärzte blieben auch in der Zweiten Republik Amtsärzte und Leiter des [[Gesundheitsamt 1938 - 1945|staatlichen Gesundheitsamte]] und entschieden nun pikanterweise auch über Opferfürsorgeanträge von NS-Geschädigten.
 
   
 
   
 
Der Leiter des Gaufürsorgeamtes Salzburg, Dr. [[Oskar Hausner]], entzog sich mit der Behauptung, er habe mit den Transporten nichts zu tun gehabt, erfolgreich etwaigen Konsequenzen. Der in der Anstalt Am Spiegelgrund tätig gewesene Arzt Dr. Heinrich Gross, ein enger Bekannter von Prim. Dr. [[Gerhart Harrer]], war nach 1945 bis ins hohe Alter als gerichtlich beeideter Gutachter tätig, stand als solcher auch einmal einem Überlebenden der Anstalt Am Spiegelgrund gegenüber (!) und leugnete seine Taten bis an sein Lebensende.
 
Der Leiter des Gaufürsorgeamtes Salzburg, Dr. [[Oskar Hausner]], entzog sich mit der Behauptung, er habe mit den Transporten nichts zu tun gehabt, erfolgreich etwaigen Konsequenzen. Der in der Anstalt Am Spiegelgrund tätig gewesene Arzt Dr. Heinrich Gross, ein enger Bekannter von Prim. Dr. [[Gerhart Harrer]], war nach 1945 bis ins hohe Alter als gerichtlich beeideter Gutachter tätig, stand als solcher auch einmal einem Überlebenden der Anstalt Am Spiegelgrund gegenüber (!) und leugnete seine Taten bis an sein Lebensende.
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