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• Kommunale Gesundheitsämter mit staatlichen Amtsärzten: 3 (Linz, Stadt Salzburg, Innsbruck)
 
• Kommunale Gesundheitsämter mit staatlichen Amtsärzten: 3 (Linz, Stadt Salzburg, Innsbruck)
 
• Kommunale Gesundheitsämter mit kommunalen Amtsärzten:2 (Graz, Wien)
 
• Kommunale Gesundheitsämter mit kommunalen Amtsärzten:2 (Graz, Wien)
Die übergeordnete Stelle auf Reichsgauebene war das Gaugesundheitsamt, geleitet von Dr. [[Oskar Hausner]]. Hausner war ein Nationalsozialist, der in der Zeit des [[StändestaatStändestaates]] seine ideologische Haltung zu verbergen wusste und sich so das volle Vertrauen von Landeshauptmann Dr. Rehrl gesichert hatte. Nach dem Anschluss bekleidete er das Amt des Regierungsdirektors. Als diese Funktion im Zuge der Neuorganisation des Landes Salzburg als Reichsgau Salzburg abgeschafft wurde, betraute man Dr. Hausner mit der Leitung der Abteilungen III und IV.
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Die übergeordnete Stelle auf Reichsgauebene war das Gaugesundheitsamt, geleitet von Dr. [[Oskar Hausner]]. Hausner war ein Nationalsozialist, der in der Zeit des [[Ständestaat|Ständestaates]] seine ideologische Haltung zu verbergen wusste und sich so das volle Vertrauen von Landeshauptmann Dr. Rehrl gesichert hatte. Nach dem Anschluss bekleidete er das Amt des Regierungsdirektors. Als diese Funktion im Zuge der Neuorganisation des Landes Salzburg als Reichsgau Salzburg abgeschafft wurde, betraute man Dr. Hausner mit der Leitung der Abteilungen III und IV.
 
Anmerkung: davon war eine das Gaufürsorgeamt
 
Anmerkung: davon war eine das Gaufürsorgeamt
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==Personelle Besetzung der staatlichen Gesundheitsämter==
 
==Personelle Besetzung der staatlichen Gesundheitsämter==
 
Die staatlichen Gesundheitsämter wurden von einem beamteten Arzt, dem sogenannten Amtsarzt, geleitet. Dem Amtsarzt standen ein Stellvertreter und je nach Größe des Einzugsgebietes und der Einwohnerzahl des Amtsbereiches Verwaltungskräfte und Fachpersonal wie Wohlfahrtspflegerinnen, bzw. Fürsorgerinnen zur Seite. Vorgesetzte der staatlichen Amtsärzte waren die jeweiligen Landräte, bzw. Oberbürgermeister. Der Dienstvorgesetzte des Amtsarztes war der Reichsstatthalter, während der Landrat, bzw. der Oberbürgermeister Dienstvorgesetzter der sonstigen Verwaltungsbeamten war.  
 
Die staatlichen Gesundheitsämter wurden von einem beamteten Arzt, dem sogenannten Amtsarzt, geleitet. Dem Amtsarzt standen ein Stellvertreter und je nach Größe des Einzugsgebietes und der Einwohnerzahl des Amtsbereiches Verwaltungskräfte und Fachpersonal wie Wohlfahrtspflegerinnen, bzw. Fürsorgerinnen zur Seite. Vorgesetzte der staatlichen Amtsärzte waren die jeweiligen Landräte, bzw. Oberbürgermeister. Der Dienstvorgesetzte des Amtsarztes war der Reichsstatthalter, während der Landrat, bzw. der Oberbürgermeister Dienstvorgesetzter der sonstigen Verwaltungsbeamten war.  
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