Nach der Rückkehr wurde er im Herbst 1789 zum Dr. theol. und Dr. jur. [[Erklärungen früherer Bezeichnungen und Ausdrücke#R|utr.]] promoviert. Zugleich erhielt er die Professur für kanonisches Recht an der [[Benediktineruniversität Salzburg|Universität Salzburg]]. Seit 1792 las er auch über Diplomatik und deutsches Privatrecht, 1804 bis 1807 auch über Zivilprozess und Lehensrecht. Er war der erste Professor an der Benediktineruniversität, der das Kanonische Recht in deutscher und nicht mehr in lateinischer Sprache vortrug – trotz des Widerstands des Salzburger Hofes. | Nach der Rückkehr wurde er im Herbst 1789 zum Dr. theol. und Dr. jur. [[Erklärungen früherer Bezeichnungen und Ausdrücke#R|utr.]] promoviert. Zugleich erhielt er die Professur für kanonisches Recht an der [[Benediktineruniversität Salzburg|Universität Salzburg]]. Seit 1792 las er auch über Diplomatik und deutsches Privatrecht, 1804 bis 1807 auch über Zivilprozess und Lehensrecht. Er war der erste Professor an der Benediktineruniversität, der das Kanonische Recht in deutscher und nicht mehr in lateinischer Sprache vortrug – trotz des Widerstands des Salzburger Hofes. |