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Die bäuerliche Mehrgenerationenfamilie in den Gebirgsbezirken des Landes konnte daher aus drei oder vier, mitunter kurzzeitig auch aus fünf Generationen bestehen. Das sind in aufsteigender Linie Ururgroßeltern, Urgroßeltern, Großeltern, Eltern und Kinder. In jeder dieser meist kinderreichen Erwachsenengenerationen kamen auch unverheiratete Geschwister vor, die ebenfalls auf Dauer oder vorübergehend Teil der Mehrgenerationenfamilien waren. Dazu kamen deren uneheliche Kinder, sowie sog. Annehm-Kinder, die mit dem Bauern weitschichtig oder gar nicht verwandt waren. Annehmkinder, auch Ziehkinder genannt, waren Kinder, die von ihren eigenen Eltern nicht versorgt werden konnten und daher „ausgestiftet“, d.h. in anderen Familien gegen Kostgeld oder Arbeitsleistung untergebracht wurden. Sie wurden nicht uneigennützig aufgenommen, sondern mussten sich früh ihr eigenes Brot verdienen.
 
Die bäuerliche Mehrgenerationenfamilie in den Gebirgsbezirken des Landes konnte daher aus drei oder vier, mitunter kurzzeitig auch aus fünf Generationen bestehen. Das sind in aufsteigender Linie Ururgroßeltern, Urgroßeltern, Großeltern, Eltern und Kinder. In jeder dieser meist kinderreichen Erwachsenengenerationen kamen auch unverheiratete Geschwister vor, die ebenfalls auf Dauer oder vorübergehend Teil der Mehrgenerationenfamilien waren. Dazu kamen deren uneheliche Kinder, sowie sog. Annehm-Kinder, die mit dem Bauern weitschichtig oder gar nicht verwandt waren. Annehmkinder, auch Ziehkinder genannt, waren Kinder, die von ihren eigenen Eltern nicht versorgt werden konnten und daher „ausgestiftet“, d.h. in anderen Familien gegen Kostgeld oder Arbeitsleistung untergebracht wurden. Sie wurden nicht uneigennützig aufgenommen, sondern mussten sich früh ihr eigenes Brot verdienen.
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Zum >Ganzen Haus<, ein Begriff, mit dem man früher die bäuerliche Familiengemeinschaft bezeichnete, zählten aber auch verwandte oder nicht verwandte Dienstboten, die am Hof mitlebten und die alters- oder krankheitsbedingt ausgedienten ehemaligen Dienstboten. Es handelt sich um sog. Einleger, die entweder ganzjährig oder vorübergehend am Hof lebten und oft mehr schlecht als recht versorgt wurden. Vorübergehend wurden auch [[Störhandwerker]], die für den Bauern vor Ort Arbeitsleistungen erbrachten, mitversorgt.
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Zum >Ganzen Haus<, ein Begriff, mit dem man früher die bäuerliche Familiengemeinschaft bezeichnete, zählten aber auch verwandte oder nicht verwandte Dienstboten, die am Hof mitlebten und die alters- oder krankheitsbedingt ausgedienten ehemaligen Dienstboten. Es handelt sich um sog. Einleger, die entweder ganzjährig oder vorübergehend am Hof lebten und oft mehr schlecht als recht versorgt wurden. Vorübergehend wurden auch [[Störhandwerker]], die für den Bauern vor Ort Arbeitsleistungen erbrachten, mitversorgt und Bettler beherbergt.
 
   
 
   
 
Dieses Konglomerat an Menschen unterschiedlichsten Alters, unterschiedlichster Eigenheiten und Bedürfnisse, gesund, krank, körperlich oder geistig beeinträchtigt, lebten alle auf Dauer oder vorübergehend unter einem Dach und mussten miteinander auskommen. Sie teilten sich die Stube und die Schlafkammern, in denen meist mehrere Betten standen und nicht selten schliefen mehrere Kinder in einem Bett. Das Sagen in diesem autoritären System hatte der Bauer und ihm nachgereiht in bestimmten Angelegenheiten auch die Bäuerin. Außerfamiliär konnte sich das System auf die >göttliche Ordnung< - vertreten durch die Kirche und auch staatliche Behörden - stützen, die mit einem dichten Regel-Netzwerk der geistigen und seelischen Bevormundung dafür sorgte, dass alles blieb wie es war und der Bauer ohne Außenkontrolle unbesorgt schalten und walten konnte.
 
Dieses Konglomerat an Menschen unterschiedlichsten Alters, unterschiedlichster Eigenheiten und Bedürfnisse, gesund, krank, körperlich oder geistig beeinträchtigt, lebten alle auf Dauer oder vorübergehend unter einem Dach und mussten miteinander auskommen. Sie teilten sich die Stube und die Schlafkammern, in denen meist mehrere Betten standen und nicht selten schliefen mehrere Kinder in einem Bett. Das Sagen in diesem autoritären System hatte der Bauer und ihm nachgereiht in bestimmten Angelegenheiten auch die Bäuerin. Außerfamiliär konnte sich das System auf die >göttliche Ordnung< - vertreten durch die Kirche und auch staatliche Behörden - stützen, die mit einem dichten Regel-Netzwerk der geistigen und seelischen Bevormundung dafür sorgte, dass alles blieb wie es war und der Bauer ohne Außenkontrolle unbesorgt schalten und walten konnte.
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