Die EU beabsichtigt beginnend mit dem [[1. Dezember]] [[2013]] zum Schutz der Bienen bestimmte Pflanzenschutzmittel zu verbieten. Der Einsatz von drei der umstrittenen Nervengifte aus der Gruppe der Neonicotinoide, die beim Anbau von [[Mais]], von [[Sonnenblume]]n, von [[Raps]] und von Baumwolle zum Einsatz kommen, soll zunächst auf zwei Jahre befristet verboten werden. In dieser Zeit dürfen Samen dieser Pflanzen, die mit diesen Mitteln behandelt worden sind, weder verkauft noch ausgebracht werden. Diese drei Neonicotinoide dürfen auch nicht in den Boden eingebracht und nicht zur Behandlung von Blättern der Pflanzen verwendet werden. | Die EU beabsichtigt beginnend mit dem [[1. Dezember]] [[2013]] zum Schutz der Bienen bestimmte Pflanzenschutzmittel zu verbieten. Der Einsatz von drei der umstrittenen Nervengifte aus der Gruppe der Neonicotinoide, die beim Anbau von [[Mais]], von [[Sonnenblume]]n, von [[Raps]] und von Baumwolle zum Einsatz kommen, soll zunächst auf zwei Jahre befristet verboten werden. In dieser Zeit dürfen Samen dieser Pflanzen, die mit diesen Mitteln behandelt worden sind, weder verkauft noch ausgebracht werden. Diese drei Neonicotinoide dürfen auch nicht in den Boden eingebracht und nicht zur Behandlung von Blättern der Pflanzen verwendet werden. |