Rosenkranz erhielt als "Ehrenhäftling" das Privileg, einen zehntägigen Sonderurlaub in Anspruch zu nehmen. Bei diesem besuchte er seine Familie in Salzburg, war jedoch verpflichtet, sich täglich bei der Gestapo zu melden. | Rosenkranz erhielt als "Ehrenhäftling" das Privileg, einen zehntägigen Sonderurlaub in Anspruch zu nehmen. Bei diesem besuchte er seine Familie in Salzburg, war jedoch verpflichtet, sich täglich bei der Gestapo zu melden. |