Im Frühjahr 1939 erging ein geheimer Runderlass, in dem die Verpflichtung von Ärzten und Hebammen zur Meldung behinderter Kinder an die Gesundheitsämter angeordnet wurde. Es folgte die Einrichtung von sogenannten „Kinderfachabteilungen“ in Heilanstalten und Kliniken. Sie standen unter ärztlicher Leitung. Administrativ waren sie der staatlichen oder der kommunalen Verwaltung unterstellt. In der Ostmark, dem ehemaligen Staatsgebiet von Österreich, wurden drei „Kinderfachabteilungen“ eingerichtet. Die „Wiener Städtische Fürsorgeanstalt Am Spiegelgrund“ auf der Baumgartnerhöhe in Wien war die zweite von insgesamt über 30 „Kinderfachabteilungen“ im Reichsgebiet. Die beiden anderen Abteilungen in der Ostmark befanden sich in Graz und in Klagenfurt. Die Aufnahme eines Kindes in eine der „Kinderfachabteilungen“ bedeutete gemäß einem Erlass vom 18. Juni 1940 „offiziell“ die „Gewährung öffentlicher Fürsorge zur Behandlung von Kindern mit schwerem angeborenem Leiden“. | Im Frühjahr 1939 erging ein geheimer Runderlass, in dem die Verpflichtung von Ärzten und Hebammen zur Meldung behinderter Kinder an die Gesundheitsämter angeordnet wurde. Es folgte die Einrichtung von sogenannten „Kinderfachabteilungen“ in Heilanstalten und Kliniken. Sie standen unter ärztlicher Leitung. Administrativ waren sie der staatlichen oder der kommunalen Verwaltung unterstellt. In der Ostmark, dem ehemaligen Staatsgebiet von Österreich, wurden drei „Kinderfachabteilungen“ eingerichtet. Die „Wiener Städtische Fürsorgeanstalt Am Spiegelgrund“ auf der Baumgartnerhöhe in Wien war die zweite von insgesamt über 30 „Kinderfachabteilungen“ im Reichsgebiet. Die beiden anderen Abteilungen in der Ostmark befanden sich in Graz und in Klagenfurt. Die Aufnahme eines Kindes in eine der „Kinderfachabteilungen“ bedeutete gemäß einem Erlass vom 18. Juni 1940 „offiziell“ die „Gewährung öffentlicher Fürsorge zur Behandlung von Kindern mit schwerem angeborenem Leiden“. |