Fachpersonen in und außerhalb von Ämtern und Institutionen – alle ihrer Berufsbezeichnung nach vermeintlich mit Unterstützungs-, Betreuungs- oder Behandlungsaufgaben betraut, wurden zu Tätern, von denen nach Kriegsende nur wenige zur Verantwortung gezogen wurden. Im Gegenteil: sie konnten meist ihre einschlägige Berufstätigkeit fortsetzen, wurden befördert und erhielten Titel und Ehrenzeichen. Die Hebammen arbeiteten weiterhin als Hebammen, die Gesundheitsfürsorgerinnen als Fürsorgerinnen und die Amtsärzte blieben auch in der Zweiten Republik Amtsärzte und entschieden nun pikanterweise auch über Opferfürsorgeanträge von NS-Geschädigten. | Fachpersonen in und außerhalb von Ämtern und Institutionen – alle ihrer Berufsbezeichnung nach vermeintlich mit Unterstützungs-, Betreuungs- oder Behandlungsaufgaben betraut, wurden zu Tätern, von denen nach Kriegsende nur wenige zur Verantwortung gezogen wurden. Im Gegenteil: sie konnten meist ihre einschlägige Berufstätigkeit fortsetzen, wurden befördert und erhielten Titel und Ehrenzeichen. Die Hebammen arbeiteten weiterhin als Hebammen, die Gesundheitsfürsorgerinnen als Fürsorgerinnen und die Amtsärzte blieben auch in der Zweiten Republik Amtsärzte und entschieden nun pikanterweise auch über Opferfürsorgeanträge von NS-Geschädigten. |