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Zur Erinnerung an die 14 Salzburger Kinder, die zwischen 1940 und 1945 im Rahmen der '''NS-Kinder-Euthanasie''' in der ''Wiener Städtischen Fürsorgeanstalt Am Spiegelgrund'' ermordet wurden.
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Zur Erinnerung an die 14 Salzburger Kinder, die zwischen 1940 und 1945 im Rahmen der '''NS-Kindereuthanasie''' in der ''Wiener Städtischen Fürsorgeanstalt Am Spiegelgrund'' ermordet wurden.
 
==Einführung==
 
==Einführung==
Die NS-Kindereuthanasie war von allem Anfang an als geheime Reichssache geplant. Die eigens dazu gegründete Tarnorganisation „Reichsausschuss zur wissenschaftlichen Erfassung von erb- und anlagebedingten schweren Leiden“ mit Sitz in Berlin, organisierte das Tötungsmanagement.
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Die ''NS-Kindereuthanasie'' war von allem Anfang an als geheime Reichssache geplant. Die eigens dazu gegründete Tarnorganisation „Reichsausschuss zur wissenschaftlichen Erfassung von erb- und anlagebedingten schweren Leiden“ mit Sitz in Berlin, organisierte das Tötungsmanagement.
 
Im Frühjahr 1939 erging ein geheimer Runderlass, in dem die Verpflichtung von Ärzten und Hebammen zur Meldung behinderter Kinder an die Gesundheitsämter angeordnet wurde. Es folgte die Einrichtung von sogenannten „Kinderfachabteilungen“ in Heilanstalten und Kliniken. Sie standen unter ärztlicher Leitung. Administrativ waren sie der staatlichen oder der kommunalen Verwaltung unterstellt. In der Ostmark, dem ehemaligen Staatsgebiet von Österreich, wurden drei „Kinderfachabteilungen“ eingerichtet. Die „Wiener Städtische Fürsorgeanstalt Am Spiegelgrund“ auf der Baumgartnerhöhe in Wien war die zweite von insgesamt über 30 „Kinderfachabteilungen“ im Reichsgebiet. Die beiden anderen Abteilungen in der Ostmark befanden sich in Graz und in Klagenfurt. Die Aufnahme eines Kindes in eine der „Kinderfachabteilungen“ bedeutete gemäß einem Erlass vom 18. Juni 1940 „offiziell“ die „Gewährung öffentlicher Fürsorge zur Behandlung von Kindern mit schwerem angeborenem Leiden“.
 
Im Frühjahr 1939 erging ein geheimer Runderlass, in dem die Verpflichtung von Ärzten und Hebammen zur Meldung behinderter Kinder an die Gesundheitsämter angeordnet wurde. Es folgte die Einrichtung von sogenannten „Kinderfachabteilungen“ in Heilanstalten und Kliniken. Sie standen unter ärztlicher Leitung. Administrativ waren sie der staatlichen oder der kommunalen Verwaltung unterstellt. In der Ostmark, dem ehemaligen Staatsgebiet von Österreich, wurden drei „Kinderfachabteilungen“ eingerichtet. Die „Wiener Städtische Fürsorgeanstalt Am Spiegelgrund“ auf der Baumgartnerhöhe in Wien war die zweite von insgesamt über 30 „Kinderfachabteilungen“ im Reichsgebiet. Die beiden anderen Abteilungen in der Ostmark befanden sich in Graz und in Klagenfurt. Die Aufnahme eines Kindes in eine der „Kinderfachabteilungen“ bedeutete gemäß einem Erlass vom 18. Juni 1940 „offiziell“ die „Gewährung öffentlicher Fürsorge zur Behandlung von Kindern mit schwerem angeborenem Leiden“.
 
==Die Anstalt Am Spiegelgrund==
 
==Die Anstalt Am Spiegelgrund==
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