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Lawinenkatastrophe
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==Beschreibung==
 
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Der Dürnbachgraben ist im unteren Talbereich bis zur [[Steinernalm]], die etwa auf halbem Weg zum Talschluss liegt, bewaldet. Im oberen Teil dieses Bergwaldes befinden sich ausnehmend viele schön gewachsene [[Zirbe]]n. Oberhalb der Steineralm liegt die [[Steinerhinteralm]]. Beide [[Alm]]en werden bestoßen und bieten zudem einen Gastbetrieb an. Im Osten des Dürnbachgrabens liegen der [[Braunkogel]] und der [[Frühmesser]]. Im Westen befinden sich das [[Trattenbacheck]] und der [[Hüttenkopf]]. Der untere Talbereich weist am orografisch linken Ufer gefährliche Hangrutschungen auf und es ist daher nicht verwunderlich, dass der [[Dürnbach]], der das Tal entwässert, am Eintritt in das Haupttal massiv mit Sperren verbaut ist.
 
Der Dürnbachgraben ist im unteren Talbereich bis zur [[Steinernalm]], die etwa auf halbem Weg zum Talschluss liegt, bewaldet. Im oberen Teil dieses Bergwaldes befinden sich ausnehmend viele schön gewachsene [[Zirbe]]n. Oberhalb der Steineralm liegt die [[Steinerhinteralm]]. Beide [[Alm]]en werden bestoßen und bieten zudem einen Gastbetrieb an. Im Osten des Dürnbachgrabens liegen der [[Braunkogel]] und der [[Frühmesser]]. Im Westen befinden sich das [[Trattenbacheck]] und der [[Hüttenkopf]]. Der untere Talbereich weist am orografisch linken Ufer gefährliche Hangrutschungen auf und es ist daher nicht verwunderlich, dass der [[Dürnbach]], der das Tal entwässert, am Eintritt in das Haupttal massiv mit Sperren verbaut ist.
 
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==Lawinenkatastrophe==
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Am 2. März 2012 brach eine Gruppe von 13 Schneeschuhwanderern, geführt von einer Pinzgauer Bergwanderführerin, zu einer Wanderung in das Dürnbachtal auf. In der Mittagszeit löste sich oberhalb der Gruppe von der Südwestflanke des [[Braunkogel]]s eine mächtige [[Lawine|Gleitschneelawine]], die sechs Wanderer – darunter auch die Wanderführerin selbst - verschüttete. Ein deutscher Tourist verstarb, die übrigen Verschütteten wurden leicht verletzt. Ein Jahr später, im März 2013, wurde die Wanderführerin, die eingestand, dass sie die Lage falsch eingeschätzt hatte und die Gruppe unter ihrer Verantwortung zu spät am Vormittag aufgebrochen war, am Landesgericht Salzburg zu zehn Monaten bedingter Haft und zu einem Teilschmerzensgeld von € 2.000,00 verurteilt.
 
==Quellen==
 
==Quellen==
 
* Eigene Begehung
 
* Eigene Begehung
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