Ein Jahr später, im März 2013, wurde die Wanderführerin, die eingestand, dass sie die Lage falsch eingeschätzt hatte und die Gruppe unter ihrer Verantwortung zu spät am Vormittag aufgebrochen war, am Landesgericht Salzburg zu zehn Monaten bedingter Haft und zu einem Teilschmerzensgeld von € 2.000,00 verurteilt. | Ein Jahr später, im März 2013, wurde die Wanderführerin, die eingestand, dass sie die Lage falsch eingeschätzt hatte und die Gruppe unter ihrer Verantwortung zu spät am Vormittag aufgebrochen war, am Landesgericht Salzburg zu zehn Monaten bedingter Haft und zu einem Teilschmerzensgeld von € 2.000,00 verurteilt. |