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::die regelschutzfrist ist in österreich etwas anders gehalten wie in D, aber 70 jahre nach dem tod des rechteinhabers sollte es kein problem sein. das mit wikipedia muss ich mir aber erst zu gemüte führen, erklärt [[Benutzer:Mecl67|Mecl67]] 16:21, 21. Jun 2007 (CEST)
 
::die regelschutzfrist ist in österreich etwas anders gehalten wie in D, aber 70 jahre nach dem tod des rechteinhabers sollte es kein problem sein. das mit wikipedia muss ich mir aber erst zu gemüte führen, erklärt [[Benutzer:Mecl67|Mecl67]] 16:21, 21. Jun 2007 (CEST)
 
:::des '''letzten''' Rechtsinhabers, gell! Wenn z. B. Erben rechtmäßige Inhaber des Copyrights wurden und noch leben, kann der Schaffer des Werkes trotzdem schon lange tot sein meint [[Benutzer:Mosaico|mosaico]] 17:25, 21. Jun 2007 (CEST)
 
:::des '''letzten''' Rechtsinhabers, gell! Wenn z. B. Erben rechtmäßige Inhaber des Copyrights wurden und noch leben, kann der Schaffer des Werkes trotzdem schon lange tot sein meint [[Benutzer:Mosaico|mosaico]] 17:25, 21. Jun 2007 (CEST)
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::::Aber es geht bei dieser 70-Jahre-Regelung um den Urheber, nicht um die Nachfahren oder sonst wen. So wie ich es verstanden habe gilt das für die gesamte EU, also auch für Österreich: http://onlinebooks.library.upenn.edu/okbooks.html
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