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==Rechtsstellung==
 
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=== Bezug ===
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=== Bezug ===
Die Abgeordneten zum Salzburger Landtag erhalten für ihre Tätigkeit einen Bezug. Dieser wird in einem eigenen Landesgesetz, dem [http://www.salzburg.com Gesetz vom 23. Oktober 1997 zur Regelung der Bezüge der Mitglieder des Landtages, der Mitglieder der Landesregierung und des Direktors des Landesrechnungshofes, des Amtsführenden Präsidenten und des Vizepräsidenten des Landesschulrates, der Bürgermeister der Salzburger Gemeinden und der Mitglieder des Gemeinderates der Stadt Salzburg sowie des Präsidenten und der Vizepräsidenten der Salzburger Landwirtschaftskammer (Salzburger Bezügegesetz 1998 - S.BG 1998)] geregelt.
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Die Abgeordneten zum Salzburger Landtag erhalten für ihre Tätigkeit einen Bezug. Dieser wird in einem eigenen Landesgesetz, dem "Gesetz vom 23. Oktober 1997 zur Regelung der Bezüge der Mitglieder des Landtages, der Mitglieder der Landesregierung und des Direktors des Landesrechnungshofes, des Amtsführenden Präsidenten und des Vizepräsidenten des Landesschulrates, der Bürgermeister der Salzburger Gemeinden und der Mitglieder des Gemeinderates der Stadt Salzburg sowie des Präsidenten und der Vizepräsidenten der Salzburger Landwirtschaftskammer (Salzburger Bezügegesetz 1998 - S.BG 1998)" geregelt.
    
2010 erhielten alle Salzburger Landtagsabgeordneten 4.896 Euro brutto, 14 Mal pro Jahr. Von 2009 bis 2012 gab es keine Erhöhungen dieses Bezuges. Im Doppelbudget 2013 und 2014 ist ebenfalls keine Erhöhung geplant.  
 
2010 erhielten alle Salzburger Landtagsabgeordneten 4.896 Euro brutto, 14 Mal pro Jahr. Von 2009 bis 2012 gab es keine Erhöhungen dieses Bezuges. Im Doppelbudget 2013 und 2014 ist ebenfalls keine Erhöhung geplant.  

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