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==Rechtliche Grundlage==
 
==Rechtliche Grundlage==
Im [[Salzburger Tourismusgesetz 2003]], Fassung 2007, sind alle rechtlichen Grundlagen verankert. Ebenso die Haushaltsführung (§ 25 ff) und die Verbandsbeiträge (§ 32 ff). Grundsätzlich sind alle Salzburger Unternehmen, die direkt oder indirekt vom [[Fremdenverkehr]] profitieren, per Gesetz zur Beitragsleistung verpflichtet.
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Im [[Salzburger Tourismusgesetz|Salzburger Tourismusgesetz 2003]], Fassung 2007, sind alle rechtlichen Grundlagen verankert. Ebenso die Haushaltsführung (§ 25 ff) und die Verbandsbeiträge (§ 32 ff). Grundsätzlich sind alle Salzburger Unternehmen, die direkt oder indirekt vom [[Fremdenverkehr]] profitieren, per Gesetz zur Beitragsleistung verpflichtet.
    
==Geschäftsführer==
 
==Geschäftsführer==

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