| Zeile 14: |
Zeile 14: |
| | | | |
| | Einige Unterscheidungen: | | Einige Unterscheidungen: |
| − | * Der Begriff ''„Uradel“'' hatte erst Ende des 19. Jahrhunderts seinen Eingang in die genealogische Literatur gefunden. Der künstliche Begriff Uradel wurde jedoch schnell populär und sowohl von den Heroldsämtern als auch vom sächsischen Adelsgesetz von 1902 verwendet. In den gothaischen genealogischen Taschenbücher wurde dieser Begriff erstmals in der ab 1900 erscheinenden adeligen Reihe für jene Familien verwendet, die dem deutschen ritterbürtigen Landadel angehörten und deren zeitliches Hineinwachsen in den Adel nur in den seltensten Fällen näher festgestellt werden konnte. Die zeitliche Anforderung für den Nachweis dieses Adels, der Familien als zum "Uradel" gehörig bezeichnete, wurde von der Schriftleitung des Gothas sukzessiv immer weiter nach hinten gerückt. Um 1900 bezeichnete man Familien als zum "Uradel" gehörig, wenn sie bereits im [[13. Jahrhundert]] als adelig genannt wurden. 1904 schob sich der Zeitraum auf die erste Hälfte des 14. Jahrhunderts nach hinten. 1912 wurde die Grenze abermals auf die Mitte des 14. Jahrhunderts verrückt. 1932 reichte es bereits aus, wenn man ein vor 1400 lebendes Familienmitglied nachweisen konnte. Dadurch konnten sich viele Familien, die um 1900 ursprünglich noch nicht zum Uradel gezählt wurden, sich schließlich als solche bezeichnen. Die Verschiebungen der zeitlichen Grenzen nach hinten wurden von alten Adels-Familien immer wieder kritisiert. "In der Literatur wurde und wird regelmäßig auf die mangelnden wissen-schaftlichen, adelsrechtlichen und historischen Grundlagen des Begriffes “Uradel” verwiesen, im Gegensatz zum Briefadel" (Deutscher Adelsrechtsauschuss). Heute umfasst der ''„Uradel“'' die zumindestens seit dem [[14. Jahrhundert]] auftretenden adeligen bzw. ritterbürtigen Geschlechter. Bei dieser Gruppe ist es, von einigen Ausnahmen abgesehen, nicht bestimmbar, wann die Nobilitierung erfolgte. Nach berechtigter österreichischer Meinung handelte es sich bei der Bezeichnung „Uradel“ um eine Erfindung des preußischen Heroldsamtes; sie konnte sich deshalb nur in Deutschland durchsetzen. In Österreich-Ungarn wurde diese Bezeichnung daher schon sehr früh von allerhöchster Seite, also vom Kaiser, abgelehnt. In Österreich sprach man vom „Alten Adel“. | + | * Der Begriff ''„Uradel“'' hatte erst Ende des [[19. Jahrhundert]]s seinen Eingang in die genealogische Literatur gefunden. Der künstliche Begriff Uradel wurde jedoch schnell populär und sowohl von den Heroldsämtern als auch vom sächsischen Adelsgesetz von 1902 verwendet. In den gothaischen genealogischen Taschenbücher wurde dieser Begriff erstmals in der ab 1900 erscheinenden adeligen Reihe für jene Familien verwendet, die dem deutschen ritterbürtigen Landadel angehörten und deren zeitliches Hineinwachsen in den Adel nur in den seltensten Fällen näher festgestellt werden konnte. Die zeitliche Anforderung für den Nachweis dieses Adels, der Familien als zum "Uradel" gehörig bezeichnete, wurde von der Schriftleitung des Gothas sukzessiv immer weiter nach hinten gerückt. Um 1900 bezeichnete man Familien als zum "Uradel" gehörig, wenn sie bereits im [[13. Jahrhundert]] als adelig genannt wurden. 1904 schob sich der Zeitraum auf die erste Hälfte des [[14. Jahrhundert]]s nach hinten. 1912 wurde die Grenze abermals auf die Mitte des 14. Jahrhunderts verrückt. 1932 reichte es bereits aus, wenn man ein vor 1400 lebendes Familienmitglied nachweisen konnte. Dadurch konnten viele Familien, die um 1900 ursprünglich noch nicht zum Uradel gezählt wurden, sich schließlich als solche bezeichnen. Die Verschiebungen der zeitlichen Grenzen nach hinten wurden von alten Adels-Familien immer wieder kritisiert. ''„In der Literatur wurde und wird regelmäßig auf die mangelnden wissenschaftlichen, adelsrechtlichen und historischen Grundlagen des Begriffes “Uradel” verwiesen, im Gegensatz zum Briefadel“'' (Deutscher Adelsrechtsauschuss). Heute umfasst der ''„Uradel“'' die zumindestens seit dem [[14. Jahrhundert]] auftretenden adeligen bzw. ritterbürtigen Geschlechter. Bei dieser Gruppe ist es, von einigen Ausnahmen abgesehen, nicht bestimmbar, wann die Nobilitierung erfolgte. Nach berechtigter österreichischer Meinung handelte es sich bei der Bezeichnung „Uradel“ um eine Erfindung des preußischen Heroldsamtes; sie konnte sich deshalb nur in Deutschland durchsetzen. In [[Österreich#.C3.96sterreich-Ungarn|Österreich-Ungarn wurde diese Bezeichnung daher schon sehr früh von allerhöchster Seite, also vom Kaiser, abgelehnt. In Österreich sprach man vom „Alten Adel“. |
| − | * Der ''„Briefadel“'' umfasst die vom Kaiser – während eines Interregnums von den Reichsvikaren (Pfalzgrafen bei Rhein für die „Länder des fränkischen Rechts“, Kurfürsten von Sachsen für die „Länder des sächsischen Rechts“), oder anderen souveränen Landesherren sowie von kaiserlichen Hofpfalzgrafen (insofern sie als Inhaber der „Comitiva major“ dazu befugt waren) vorgenommenen Nobilitierungen. Auch die [[Fürsterzbischöfe]] von Salzburg nahmen dieses Souveränitätsrecht in Anspruch. Bei Nobilitierungen, die nach dem Ende des Heiligen Römischen Reiches ausgesprochen wurden, wird von „neueren briefadeligen Geschlechtern“ gesprochen. | + | * Der ''„Briefadel“'' umfasst die vom Kaiser – während eines Interregnums von den Reichsvikaren (Pfalzgrafen bei Rhein für die „Länder des fränkischen Rechts“, Kurfürsten von Sachsen für die „Länder des sächsischen Rechts“) – oder anderen souveränen Landesherren sowie von kaiserlichen Hofpfalzgrafen (insofern sie als Inhaber der „Comitiva major“ dazu befugt waren) vorgenommenen Nobilitierungen. Auch die [[Fürsterzbischöfe]] von Salzburg nahmen dieses Souveränitätsrecht in Anspruch. Bei Nobilitierungen, die nach dem Ende des Heiligen Römischen Reiches ausgesprochen wurden, wird von „neueren briefadeligen Geschlechtern“ gesprochen. |
| | * ''„Hoher Adel“'': | | * ''„Hoher Adel“'': |
| | ** Reichsadel: Als hoher Adel gelten diejenigen Geschlechter, die teils bis zum Jahr [[1866]], teils bis zum Jahr [[1918]] regierende Landesherren waren, sowie die sogenannten Standesherrn, welche bei Auflösung des alten „Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation" im Jahre 1806 Landeshoheit in einem eigenen reichsunmittelbaren Gebiet und „Reichsstandschaft“ besaßen. Die Titel „Fürst“ (bzw. Prinz) oder „Graf“ sagen also – im Gegensatz zur landläufigen Meinung – nichts über die Zugehörigkeit zum hohen Adel aus. | | ** Reichsadel: Als hoher Adel gelten diejenigen Geschlechter, die teils bis zum Jahr [[1866]], teils bis zum Jahr [[1918]] regierende Landesherren waren, sowie die sogenannten Standesherrn, welche bei Auflösung des alten „Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation" im Jahre 1806 Landeshoheit in einem eigenen reichsunmittelbaren Gebiet und „Reichsstandschaft“ besaßen. Die Titel „Fürst“ (bzw. Prinz) oder „Graf“ sagen also – im Gegensatz zur landläufigen Meinung – nichts über die Zugehörigkeit zum hohen Adel aus. |
| Zeile 53: |
Zeile 53: |
| | | | |
| | ==Literatur== | | ==Literatur== |
| − | * [[Moriz Maria Edler von Weittenhiller|Weittenhiller, Moriz Maria Edler von]]: ''Der Salzburgische Adel'' in ''J. Siebmacher's großes und allgemeines Wappenbuch'', IV. Band., 6. Abteilung, S. 5, Tfl. 2, Nürnberg 1883 („Siebmacher Salzburg“) | + | * [[Moriz Maria Edler von Weittenhiller|Weittenhiller, Moriz Maria Edler von]]: ''Der Salzburgische Adel'' in ''J. Siebmacher's großes und allgemeines Wappenbuch'', IV. Band., 6. Abteilung, S. 5, Tfl. 2, Nürnberg 1883 („Siebmacher Salzburg“) |
| | + | * Lanjus, Friedrich: [http://austroarchiv.com/joomla/user_upload/bluehende_geschlechter_des_oesterr_uradels.pdf ''Die blühenden Geschlechter des österreichischen Uradels'',] S. 3−10. |
| | *[[Heinrich Wallmann|Wallmann, Heinrich]]: ''Das salzburger [[Ministerialen|Ministerial]]-Geschlecht von [[Bergheim]], [[Fischach]] und [[Itzling]]'', in [http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno-plus?apm=0&aid=slk&datum=18690005&zoom=2&seite=00000294 MGSLK 9, 1869, S. 294-300] | | *[[Heinrich Wallmann|Wallmann, Heinrich]]: ''Das salzburger [[Ministerialen|Ministerial]]-Geschlecht von [[Bergheim]], [[Fischach]] und [[Itzling]]'', in [http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno-plus?apm=0&aid=slk&datum=18690005&zoom=2&seite=00000294 MGSLK 9, 1869, S. 294-300] |
| | * [[Robert Ritter von Raab|Raab, Robert Ritter von]]: ''Die [[Thannhausen]]. Ein Beitrag zur Kunde von Salzburgs Adelsgeschlechtern'' in: MGSLK [http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno-plus?apm=0&aid=slk&datum=18720003&zoom=2&seite=00000003 12, 1872, S. 3-33.] | | * [[Robert Ritter von Raab|Raab, Robert Ritter von]]: ''Die [[Thannhausen]]. Ein Beitrag zur Kunde von Salzburgs Adelsgeschlechtern'' in: MGSLK [http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno-plus?apm=0&aid=slk&datum=18720003&zoom=2&seite=00000003 12, 1872, S. 3-33.] |
| Zeile 61: |
Zeile 62: |
| | ** ''Die Werfener Burggrafen'' in MGSLK [http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno-plus?apm=0&aid=slk&datum=18810003&zoom=2&seite=00000024 21, 1881, S. 24-79;] | | ** ''Die Werfener Burggrafen'' in MGSLK [http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno-plus?apm=0&aid=slk&datum=18810003&zoom=2&seite=00000024 21, 1881, S. 24-79;] |
| | ** Die [[Herren von Tann|Tann]]'' in MGSLK [http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno-plus?apm=0&aid=slk&datum=18820003&zoom=2&seite=00000106 22, 1882, S. 106-168;] | | ** Die [[Herren von Tann|Tann]]'' in MGSLK [http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno-plus?apm=0&aid=slk&datum=18820003&zoom=2&seite=00000106 22, 1882, S. 106-168;] |
| − | * [[Franz Martin|Martin, Franz]]: ''[[Hundert Salzburger Familien]]'', Salzburg 1946 | + | * [[Franz Martin|Martin, Franz]]: ''[[Hundert Salzburger Familien]]'', Salzburg 1946. |
| | | | |
| | ==Quellen, Fußnoten== | | ==Quellen, Fußnoten== |