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, 17:51, 11. Nov. 2012
Der ''Sachkundenachweis'' (SKN) für [[Hundehaltung|Hundehalter]] ist ein Befähigungsnachweis, mit dem grundlegende theoretische Kenntnisse über Hunde und ihre Haltung belegt werden.
== Allgemeines ==
Wer sich ab [[1. Jänner]] [[2013]] im [[Bundesland Salzburg]] einen Hund anschafft, muss das Tier binnen einer Woche bei der Gemeinde anmelden. Dafür ist der sogenannte Sachkundenachweis (Hundeführerschein) vorzuweisen. Zudem muss eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung von 725.000 Euro abgeschlossen werden. Der Hundeführerschein ist verpflichtend für alle neuen Hundebesitzer.
== Erlangung eines SKN ==
Wer einen ungefährlichen Hund hat, muss einen zweistündigen Theoriekurs absolvieren. Dieser beinhaltet Themen wie das Wesen und Verhalten von Hunden, die Gesundheit, Pflege, Bewegung, Zeitaufwand und Hundesprache.
Wer einen gefährlichen Hund halten will, muss neben dem Theoriekurs einen praktischen Kurs ablegen. In Summe sind das zehn Kursstunden.
== Welcher Hund wird als gefährlich eingestuft? ==
In der Novelle 2012 des Landessicherheitsgesetzes ist keine Rasseliste vorgesehen. Das heißt, dass ein Rottweiler nicht automatisch als gefährlich und ein Pudel nicht als ungefährlich eingestuft ist. [[Landesveterinärdirektor]] [[Josef Schöchl]] meint, dass der Hund schon einmal auffällig geworden sein muss, bevor er als gefährlich gilt.
== Wo erhält man den SKN? ==
Mit Oktober 2012 war noch nicht geklärt, wo dieser SKN im Bundesland Salzburg erhältlich sein wird.
== Kosten für einen sogenannten ''Hundeführerschein'' ==
Es gibt keine einheitlichen Tarife. 2012 kostete der SKN beim [[Österreichischer Rassehundverein Nußdorf-Göming|Österreichischen Rassehundverein Nußdorf-Göming]] 25 Euro.
== Quelle ==
* {{Quelle SN|3. November 2012}}
[[Kategorie:Kultur und Bildung]]
[[Kategorie:Recht]]
[[Kategorie:Gesetz]]