Bei Torfuntergrund unterliegen die Streuwiesen dem ex-lege-Biotopschutz gemäß § 24 Abs. 1 NSchG. Liegt jedoch mineralischer Boden vor, ist dieser Schutz erst ab einer Fläche von 2000 m² gegeben. | Bei Torfuntergrund unterliegen die Streuwiesen dem ex-lege-Biotopschutz gemäß § 24 Abs. 1 NSchG. Liegt jedoch mineralischer Boden vor, ist dieser Schutz erst ab einer Fläche von 2000 m² gegeben. |