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Betreiber Wolfgang Reiner war erneut vor Gericht gezo­gen. Seine Würstelbude wurde am 13.  August 2010 abgerissen, nachdem das Land dem Enteig­nungsantrag der Stadt Salzburg  für die Fläche im Jahr 2009 zugestimmt hatte. Danach ließ die Stadt an der Kreuzung [[Raiffeisenstraße]]-[[Austraße]] ei­nen Kreisverkehr errichten. Zu Unrecht, wie  ein Salzbur­ger Zivilrichter jetzt festgestellt hat. Wolfgang Reiner war mit  einer Unterlassungsklage im März 2012 vor Gericht gezogen. Das Urteil: Die Stadt  "''muss den ur­sprünglichen Zustand wieder herstellen''". Der  Schuldspruch ist nicht rechtskräftig.  
 
Betreiber Wolfgang Reiner war erneut vor Gericht gezo­gen. Seine Würstelbude wurde am 13.  August 2010 abgerissen, nachdem das Land dem Enteig­nungsantrag der Stadt Salzburg  für die Fläche im Jahr 2009 zugestimmt hatte. Danach ließ die Stadt an der Kreuzung [[Raiffeisenstraße]]-[[Austraße]] ei­nen Kreisverkehr errichten. Zu Unrecht, wie  ein Salzbur­ger Zivilrichter jetzt festgestellt hat. Wolfgang Reiner war mit  einer Unterlassungsklage im März 2012 vor Gericht gezogen. Das Urteil: Die Stadt  "''muss den ur­sprünglichen Zustand wieder herstellen''". Der  Schuldspruch ist nicht rechtskräftig.  
 
      
 
      
Die Stadt Salzburg werde beim Oberlandesgericht Linz Berufung einlegen, sagt deren Rechtsvertreter Hartmut Ram­sauer. Der Kreisverkehr werde auf jeden Fall bestehen bleiben. Die Stadt wurde auch zum Er­satz   der Prozesskosten von rund 3.300 Euro verpflichtet.  
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Die Stadt Salzburg werde beim Oberlandesgericht Linz Berufung einlegen, sagt deren Rechtsvertreter Hartmut Ram­sauer. Der Kreisverkehr werde auf jeden Fall bestehen bleiben. Die Stadt wurde auch zum Er­satz der Prozesskosten von rund 3.300 Euro verpflichtet.  
 
    
 
    
 
Grundeigentümer  der Flä­che, auf dem "Würstl Wolf" in Itzling seinen Kiosk hatte,  war das Linzer Unternehmen Viva­tis Capital Services. Der Miet­vertrag  zwischen dem Unter­nehmen und "Würstl Wolf" be­stand seit 1993 - und das  auf unbestimmte Zeit. Der  Verwaltungsgerichtshof hatte die Enteignung im Okto­ber 2011 mit der  Begründung aufgehoben, dass das gesamte Grundstück enteignet worden sei und nicht nur jene Fläche,  für die der Kreisverkehr vorge­sehen war. Daraufhin brachte "Würstl  Wolf" eine Unterlas­sungsklage beim [[Landesgericht Salzburg]] ein - die im Juli 2012  erfolg­reich war.  
 
Grundeigentümer  der Flä­che, auf dem "Würstl Wolf" in Itzling seinen Kiosk hatte,  war das Linzer Unternehmen Viva­tis Capital Services. Der Miet­vertrag  zwischen dem Unter­nehmen und "Würstl Wolf" be­stand seit 1993 - und das  auf unbestimmte Zeit. Der  Verwaltungsgerichtshof hatte die Enteignung im Okto­ber 2011 mit der  Begründung aufgehoben, dass das gesamte Grundstück enteignet worden sei und nicht nur jene Fläche,  für die der Kreisverkehr vorge­sehen war. Daraufhin brachte "Würstl  Wolf" eine Unterlas­sungsklage beim [[Landesgericht Salzburg]] ein - die im Juli 2012  erfolg­reich war.  
 
    
 
    
 
Der  Verwaltungsgerichtshof habe eine Enteignung ja grund­sätzlich als rechtens  erachtet, sagt der Anwalt der Stadtge­meinde, Hartmut Ramsauer. Der Anspruch  auf Unterlas­sung bestehe nur so lang, bis ein neuer Enteignungsbescheid  vorliege. "''Und dieser zweite Bescheid wird kommen, so sicher wie das Amen im  Gebet''", sagte Ramsauer. Die Unterlas­sungsklage von "Würstl Wolf"  sei eine reine Schikane. Die  gegnerische Partei sieht das naturgemäß anders. Wolf­gang Reiners Anwalt,  Wolfgang Maria Paumgartner, sagt: "''Die Rechtslage ist eindeutig. In spä­testens  vier Monaten ist das Urteil rechtskräftig und der Kreisverkehr muss  weg.''" Sein Mandant warte auf die ausge­streckte Hand der Stadt. "''Es  braucht jemanden, mit dem man reden kann. Schluss mit der Streiterei.''"  
 
Der  Verwaltungsgerichtshof habe eine Enteignung ja grund­sätzlich als rechtens  erachtet, sagt der Anwalt der Stadtge­meinde, Hartmut Ramsauer. Der Anspruch  auf Unterlas­sung bestehe nur so lang, bis ein neuer Enteignungsbescheid  vorliege. "''Und dieser zweite Bescheid wird kommen, so sicher wie das Amen im  Gebet''", sagte Ramsauer. Die Unterlas­sungsklage von "Würstl Wolf"  sei eine reine Schikane. Die  gegnerische Partei sieht das naturgemäß anders. Wolf­gang Reiners Anwalt,  Wolfgang Maria Paumgartner, sagt: "''Die Rechtslage ist eindeutig. In spä­testens  vier Monaten ist das Urteil rechtskräftig und der Kreisverkehr muss  weg.''" Sein Mandant warte auf die ausge­streckte Hand der Stadt. "''Es  braucht jemanden, mit dem man reden kann. Schluss mit der Streiterei.''"  
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Das Oberlandesgericht Linz gab im Herbst 2012 der Berufung statt und wies die Forderung der Entfernung des Kreisverkehrs als überzogene Forderung des Klägers zurück.
    
==Quellen==
 
==Quellen==
 
* {{Quelle SN|14. August 2010 und 14. Juli 2012}}
 
* {{Quelle SN|14. August 2010 und 14. Juli 2012}}
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* [http://www.salzburg.com/nachrichten/salzburg/chronik/sn/artikel/olg-klage-von-wuerstl-wolf-abgewiesen-28888/ www.salzburg.com 17. Sep. 2012], abgefragt am 27. September 2012
    
[[Kategorie:Unternehmen]]
 
[[Kategorie:Unternehmen]]

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