Änderungen

342 Bytes hinzugefügt ,  19:30, 12. Jun. 2007
K
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 5: Zeile 5:  
Der erste Dom wurde von Bischof [[Virgil]] (der gleichzeitig auch Abt von [[Erzstift St. Peter|St. Peter]] war am [[25. September]] [[774]] geweiht. Das war auch der Grund, weshalb man nun ein ''Domkapitel'' brauchte.
 
Der erste Dom wurde von Bischof [[Virgil]] (der gleichzeitig auch Abt von [[Erzstift St. Peter|St. Peter]] war am [[25. September]] [[774]] geweiht. Das war auch der Grund, weshalb man nun ein ''Domkapitel'' brauchte.
   −
Seit [[817]] führten diese Kanoniker nach der Regel (=canon) des Wormser Bischofs Chrodegang ein gemeinschaftliches Leben. [[987]] trennte sich ein Teil von der Gemeinschaft und begann unter dem aus Regensburg kommenden Abt Tito in St. Peter eine neue Mönchsgemeinschaft.  
+
Seit [[817]] führten diese Kanoniker<sup>([[#1|1]])</sup>  nach der Regel (=canon) des Wormser Bischofs Chrodegang ein gemeinschaftliches Leben. [[987]] trennte sich ein Teil von der Gemeinschaft und begann unter dem aus Regensburg kommenden Abt Tito in St. Peter eine neue Mönchsgemeinschaft.  
    
====Gliederung====
 
====Gliederung====
Zeile 16: Zeile 16:     
====Das Domkapitel seit 1806====
 
====Das Domkapitel seit 1806====
Nachdem das erste Domkapitel als reichsunmittelbare Institution [[1806]] untergegangen war (es war die Zeit der Sekularisierung als [[Ferdinand III.]] von Toskana über Salzburg herrschte), fand am [[25. März]] [[1825]] die Errichtung des neuen Domkapitels statt. Diesem gehören 12 Domherren an. Das mit päpstlichem Breve vom [[23. April]] [[1823]] zugestandene kanonische Wahlrecht<sup>([[#1|1]])</sup> des Erzbischofs wurde bis [[1918]] ausgeübt.  
+
Nachdem das erste Domkapitel als reichsunmittelbare Institution [[1806]] untergegangen war (es war die Zeit der Sekularisierung als [[Ferdinand III.]] von Toskana über Salzburg herrschte), fand am [[25. März]] [[1825]] die Errichtung des neuen Domkapitels statt. Diesem gehören 12 Domherren an. Das mit päpstlichem Breve vom [[23. April]] [[1823]] zugestandene kanonische Wahlrecht<sup>([[#2|2]])</sup> des Erzbischofs wurde bis [[1918]] ausgeübt.  
   −
Seit dem [[1933]] zwischen der Republik Österreich und dem Apostolischen Stuhl geschlossenen Konkordat<sup>([[#2|2]])</sup> präsentiert dieser dem Domkapitel zu Salzburg drei Kandidaten, aus denen es in freier und geheimer Wahl einen Erzbischof erwählen muss.
+
Seit dem [[1933]] zwischen der Republik Österreich und dem Apostolischen Stuhl geschlossenen Konkordat<sup>([[#3|3]])</sup> präsentiert dieser dem Domkapitel zu Salzburg drei Kandidaten, aus denen es in freier und geheimer Wahl einen Erzbischof erwählen muss.
    
====Amtskleidung====
 
====Amtskleidung====
Zeile 39: Zeile 39:     
====Das Domkapitel heute====
 
====Das Domkapitel heute====
Das Domkapitel ist ein Priesterkollegium, das im Sinne des 2. Vatikanischen Konzils <sup>([[#3|3]])</sup> für das geistliche Wohl der ganzen Diözese Verantwortung trägt, die mitbrüderliche Sorge für die Priester und die Pflege der Gemeinschaft. Außerdem hat es die Aufgabe des Kollegiums der Konsultoren, das in bestimmten personellen und ökonomischen Fragen zu hören ist, dem u. U. die Wahl eines Diözesanadministrators zufällt und dem ein neuernannter Bischof sein Ernennungsdekret bei der Besitzergeifung der Diözese vorzulegen hat. Als Priestergemeinschaft sind die Domkapitulare zur gemeinsamen Feier des Stundengebetes, der Konventmesse und der feierlichen sonntäglichen Domliturgie verpflichtet. Ebenso ist die Erhaltung der Domkirche ihre Aufgabe. Wenigstens viermal im Jahr sind halbtägige Besprechungen abzuhalten.  
+
Das Domkapitel ist ein Priesterkollegium, das im Sinne des 2. Vatikanischen Konzils <sup>([[#4|4]])</sup> für das geistliche Wohl der ganzen Diözese Verantwortung trägt, die mitbrüderliche Sorge für die Priester und die Pflege der Gemeinschaft. Außerdem hat es die Aufgabe des Kollegiums der Konsultoren, das in bestimmten personellen und ökonomischen Fragen zu hören ist, dem u. U. die Wahl eines Diözesanadministrators zufällt und dem ein neuernannter Bischof sein Ernennungsdekret bei der Besitzergeifung der Diözese vorzulegen hat. Als Priestergemeinschaft sind die Domkapitulare zur gemeinsamen Feier des Stundengebetes, der Konventmesse und der feierlichen sonntäglichen Domliturgie verpflichtet. Ebenso ist die Erhaltung der Domkirche ihre Aufgabe. Wenigstens viermal im Jahr sind halbtägige Besprechungen abzuhalten.  
    
==Quelle==
 
==Quelle==
Zeile 45: Zeile 45:     
==Fußnote==
 
==Fußnote==
<div id="1"><sup>1</sup>Details zum Nachlesen hier [http://home.hetnet.nl/~otto.vervaart/kanonisches_recht.htm Kanonisches Recht]
+
<div id="1"><sup>1</sup>Kanoniker (lateinisch "Canonici") oder in der weiblichen Form Kanonissen waren ursprünglich Priester bzw. Ordensfrauen, welche nach einer gewissen Regel, dem "Kanon", zusammenlebten; weitere Informationen [http://www.heiligenlexikon.de/Glossar/Kanoniker_Kanonissen.htm Kanoniker und Kanonissen]
<div id="2"><sup>2</sup>Konkordat nennt man völkerrechtliche Vereinbarungen zwischen der katholischen Kirche und einem Staat über beiderseitig interessierende Fragen <div id="3"><sup>3</sup>das 21. ökumenische Konzil am 25. Jänner 1959 wurde zum Symbol für die Erneuerung der katholischen Kirche. Weitere Informationen  [http://www.heiligenlexikon.de/Glossar/2__Vatikanisches_Konzil.htm 2. Vatikanisches Konzil]]
+
<div id="2"><sup>2</sup>Details zum Nachlesen hier [http://home.hetnet.nl/~otto.vervaart/kanonisches_recht.htm Kanonisches Recht]
 +
<div id="3"><sup>3</sup>Konkordat nennt man völkerrechtliche Vereinbarungen zwischen der katholischen Kirche und einem Staat über beiderseitig interessierende Fragen <div id="4"><sup>4</sup>das 21. ökumenische Konzil am 25. Jänner 1959 wurde zum Symbol für die Erneuerung der katholischen Kirche. Weitere Informationen  [http://www.heiligenlexikon.de/Glossar/2__Vatikanisches_Konzil.htm 2. Vatikanisches Konzil]]
    
[[Kategorie:Kirche]]
 
[[Kategorie:Kirche]]