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Seit [[817]] führten diese Kanoniker nach der Regel (=canon) des Wormser Bischofs Chrodegang ein gemeinschaftliches Leben. [[987]] trennte sich ein Teil von der Gemeinschaft und begann unter dem aus Regensburg kommenden Abt Tito in St. Peter eine neue Mönchsgemeinschaft.  
 
Seit [[817]] führten diese Kanoniker nach der Regel (=canon) des Wormser Bischofs Chrodegang ein gemeinschaftliches Leben. [[987]] trennte sich ein Teil von der Gemeinschaft und begann unter dem aus Regensburg kommenden Abt Tito in St. Peter eine neue Mönchsgemeinschaft.  
      
====Gliederung====
 
====Gliederung====
Erst 1122 errichtete dann Erzbischof [[Konrad I. ]]ein neues Kanonikerstift, dessen Zahl er auf 24 festsetzte und die Domherren verpflichtete, die Augustiner-Chorherrenregel zu befolgen. Durch die päpstliche Bulle vom [[22. September]] [[1514]] wurde dieses Augustiner-Chorherrenkapitel in ein weltpriesterliches Domstift umgewandelt, dem auch 24 Kapitulare angehörten. Gleichzeitig wurden auch 12 Chorvikare am Dom angestellt. Erzbischof [[Paris Graf Lodron]] erließ am [[19. September]] [[1628]] das grundlegende Statut, in dem die Kriterien der Aufnahme in das Kapitel festgesetzt wurden. Dieses blieb bis zur Auflösung des Domkapitels [[1806]] in Kraft.  
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Erst [[1122]] errichtete dann Erzbischof [[Konrad I. ]] ein neues Kanonikerstift, dessen Zahl er auf 24 festsetzte und die Domherren verpflichtete, die Augustiner-Chorherrenregel zu befolgen. Durch die päpstliche Bulle vom [[22. September]] [[1514]] wurde dieses Augustiner-Chorherrenkapitel in ein weltpriesterliches Domstift umgewandelt, dem auch 24 Kapitulare angehörten. Gleichzeitig wurden auch 12 Chorvikare am Dom angestellt. Erzbischof [[Paris Graf Lodron]] erließ am [[19. September]] [[1628]] das grundlegende Statut, in dem die Kriterien der Aufnahme in das Kapitel festgesetzt wurden. Dieses blieb bis zur Auflösung des Domkapitels [[1806]] in Kraft.  
    
Im ursprünglichen Domkapitel gab es einen Dompropst, einen Domdechant, der die Regierungsgeschäfte führte, einen Domkustos, weiters einen Domscholastikus, dem die Domstiftsschule anvertraut war und einen Stadtpfarrer. Die Domherren hatten das Recht, den Erzbischof in freier und geheimer Wahl zu wählen. Dieses Domkapitel war der größte Wirtschaftskörper des Landes. Es hatte zahlreiche Patronatsrechte über Pfarreien, Jagdrechte, Liegenschaften und in der Stadt 15 Kanonikalhöfe.
 
Im ursprünglichen Domkapitel gab es einen Dompropst, einen Domdechant, der die Regierungsgeschäfte führte, einen Domkustos, weiters einen Domscholastikus, dem die Domstiftsschule anvertraut war und einen Stadtpfarrer. Die Domherren hatten das Recht, den Erzbischof in freier und geheimer Wahl zu wählen. Dieses Domkapitel war der größte Wirtschaftskörper des Landes. Es hatte zahlreiche Patronatsrechte über Pfarreien, Jagdrechte, Liegenschaften und in der Stadt 15 Kanonikalhöfe.
    
====Mitglieder====
 
====Mitglieder====
Dem Domkapitel gehörte Personen aus Adelskreisen an, aus deren Mitte oft auch der Erzbischof selbst dann stammte.
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Dem Domkapitel gehörten Personen aus Adelskreisen an, aus deren Mitte oft auch der Erzbischof selbst dann stammte.
    
====Das Domkapitel seit 1806====
 
====Das Domkapitel seit 1806====
Nachdem das erste Domkapitel als reichsunmittelbare Institution [[1806]] untergegangen war (es war die Zeit der Sekularisierung als [[Friedrich III.]] von Toskana über Salzburg herrschte), fand am [[25. März]] [[1825]] die Errichtung des neuen Domkapitels statt. Diesem gehören 12 Domherren an. Das mit päpstlichem Breve vom [[23. April]] [[1823]] zugestandene kanonische Wahlrecht<sup>([[#1|1]])</sup> des Erzbischofs wurde bis [[1918]] ausgeübt.  
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Nachdem das erste Domkapitel als reichsunmittelbare Institution [[1806]] untergegangen war (es war die Zeit der Sekularisierung als [[Ferdinand III.]] von Toskana über Salzburg herrschte), fand am [[25. März]] [[1825]] die Errichtung des neuen Domkapitels statt. Diesem gehören 12 Domherren an. Das mit päpstlichem Breve vom [[23. April]] [[1823]] zugestandene kanonische Wahlrecht<sup>([[#1|1]])</sup> des Erzbischofs wurde bis [[1918]] ausgeübt.  
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Seit dem [[1933]] zwischen der Republik Österreich und dem Apostolischen Stuhl geschlossenen Konkordat präsentiert dieser dem Domkapitel zu Salzburg drei Kandidaten, aus denen es in freier und geheimer Wahl einen Erzbischof erwählen muss.
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Seit dem [[1933]] zwischen der Republik Österreich und dem Apostolischen Stuhl geschlossenen Konkordat<sup>([[#2|2]])</sup> präsentiert dieser dem Domkapitel zu Salzburg drei Kandidaten, aus denen es in freier und geheimer Wahl einen Erzbischof erwählen muss.
    
====Amtskleidung====
 
====Amtskleidung====
   
Die Amtskleidung der Domherren besteht aus einem schwarzen rot gesäumten Talar mit roten Knöpfen, einer kirschroten Mozetta, einem ebensolchen Birett und einem Kapitelkreuz, das Kaiser Franz I. am [[25. März]] [[1827]] gestiftet hat.  
 
Die Amtskleidung der Domherren besteht aus einem schwarzen rot gesäumten Talar mit roten Knöpfen, einer kirschroten Mozetta, einem ebensolchen Birett und einem Kapitelkreuz, das Kaiser Franz I. am [[25. März]] [[1827]] gestiftet hat.  
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Es ist ein goldenes Tatzenkreuz und wird an rotem Seidenmoiréband getragen. Die Insignien des Kaisers Franz I. sind am Mittelschild des Tatzenkreuzes in Email in Gold eingelassen. Die gegenwärtig gültigen Statuten des Domkapitels hat Erzbischof Dr. [[Karl Berg]] am [[1. Jänner]] [[1984]] in Kraft gesetzt. Das Domkapitel besteht zur Zeit (2007) aus zwölf Kanonikern, die folgende Ämter bekleiden:
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Es ist ein goldenes Tatzenkreuz und wird an rotem Seidenmoiréband getragen. Die Insignien des Kaisers Franz I. sind am Mittelschild des Tatzenkreuzes in Email in Gold eingelassen. Die gegenwärtig gültigen Statuten des Domkapitels hat Erzbischof [[Karl Berg|Dr. Karl Berg]] am [[1. Jänner]] [[1984]] in Kraft gesetzt. Das Domkapitel besteht zur Zeit (2007) aus zwölf Kanonikern, die folgende Ämter bekleiden:
    
*Weihbischof Dr. Andreas Laun OSFS, Dompropst  
 
*Weihbischof Dr. Andreas Laun OSFS, Dompropst  
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====Das Domkapitel heute====
 
====Das Domkapitel heute====
Das Domkapitel ist ein Priesterkollegium, das im Sinne des 2. Vatikanischen Konzils für das geistliche Wohl der ganzen Diözese Verantwortung trägt, die mitbrüderliche Sorge für die Priester und die Pflege der Gemeinschaft. Außerdem hat es die Aufgabe des Kollegiums der Konsultoren, das in bestimmten personellen und ökonomischen Fragen zu hören ist, dem u. U. die Wahl eines Diözesanadministrators zufällt und dem ein neuernannter Bischof sein Ernennungsdekret bei der Besitzergeifung der Diözese vorzulegen hat. Als Priestergemeinschaft sind die Domkapitulare zur gemeinsamen Feier des Stundengebetes, der Konventmesse und der feierlichen sonntäglichen Domliturgie verpflichtet. Ebenso ist die Erhaltung der Domkirche ihre Aufgabe. Wenigstens viermal im Jahr sind halbtägige Besprechungen abzuhalten.  
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Das Domkapitel ist ein Priesterkollegium, das im Sinne des 2. Vatikanischen Konzils <sup>([[#3|3]])</sup> für das geistliche Wohl der ganzen Diözese Verantwortung trägt, die mitbrüderliche Sorge für die Priester und die Pflege der Gemeinschaft. Außerdem hat es die Aufgabe des Kollegiums der Konsultoren, das in bestimmten personellen und ökonomischen Fragen zu hören ist, dem u. U. die Wahl eines Diözesanadministrators zufällt und dem ein neuernannter Bischof sein Ernennungsdekret bei der Besitzergeifung der Diözese vorzulegen hat. Als Priestergemeinschaft sind die Domkapitulare zur gemeinsamen Feier des Stundengebetes, der Konventmesse und der feierlichen sonntäglichen Domliturgie verpflichtet. Ebenso ist die Erhaltung der Domkirche ihre Aufgabe. Wenigstens viermal im Jahr sind halbtägige Besprechungen abzuhalten.  
    
==Quelle==
 
==Quelle==
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==Fußnote==
 
==Fußnote==
 
<div id="1"><sup>1</sup>Details zum Nachlesen hier [http://home.hetnet.nl/~otto.vervaart/kanonisches_recht.htm Kanonisches Recht]
 
<div id="1"><sup>1</sup>Details zum Nachlesen hier [http://home.hetnet.nl/~otto.vervaart/kanonisches_recht.htm Kanonisches Recht]
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<div id="2"><sup>2</sup>Konkordat nennt man völkerrechtliche Vereinbarungen zwischen der katholischen Kirche und einem Staat über beiderseitig interessierende Fragen <div id="3"><sup>3</sup>das 21. ökumenische Konzil am 25. Jänner 1959 wurde zum Symbol für die Erneuerung der katholischen Kirche. Weitere Informationen  [http://www.heiligenlexikon.de/Glossar/2__Vatikanisches_Konzil.htm 2. Vatikanisches Konzil]]
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[[Kategorie:Kirche]]