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Am [[Salzburger Hof|fürsterzbischöflichen Hof]] gab es, wie  auch an anderen Fürstenhöfen seit karolingischer Zeit üblich, vier ''Hofämter'' von nur mehr protokollarischer Bedeutung; sie wurden als '''„Erbämter“''' bezeichnet.
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Am [[Salzburger Hof|fürsterzbischöflichen Hof]] gab es, wie  auch an anderen Fürstenhöfen seit karolingischer Zeit üblich, vier ''Hofämter'' von nur mehr protokollarischer Bedeutung; sie wurden als '''„Erbämter“''' bezeichnet.
    
==Hofämter==
 
==Hofämter==
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* '''Erbschenk''' (zuerst im Geschlecht der [[Herren von Goldegg|Herren von Pongau und Goldeck]], dann bis [[1624]] der Herren von [[Thurn]], schließlich seit [[1671]] (der Zeit des Fürsterzbischofs [[Maximilian Gandolph Graf von Kuenburg|Max Gandolf von Kuenburg]]) im Geschlecht der [[Kuenburg (Adelsgeschlecht)|Grafen von Kuenburg]] erblich)
 
* '''Erbschenk''' (zuerst im Geschlecht der [[Herren von Goldegg|Herren von Pongau und Goldeck]], dann bis [[1624]] der Herren von [[Thurn]], schließlich seit [[1671]] (der Zeit des Fürsterzbischofs [[Maximilian Gandolph Graf von Kuenburg|Max Gandolf von Kuenburg]]) im Geschlecht der [[Kuenburg (Adelsgeschlecht)|Grafen von Kuenburg]] erblich)
 
* '''Erbkämmerer''' (bis [[1396]] bei den Herren von [[Tann]], nach deren Aussterben bis [[1574]] bei den [[Wispeck]], dann den [[Khuen von Belasy|Kuen-Belasy]],<ref name= " HRS " />  dann ab [[1618]] im Geschlecht der [[Törring|Grafen von Törring und Dengling]] erblich)
 
* '''Erbkämmerer''' (bis [[1396]] bei den Herren von [[Tann]], nach deren Aussterben bis [[1574]] bei den [[Wispeck]], dann den [[Khuen von Belasy|Kuen-Belasy]],<ref name= " HRS " />  dann ab [[1618]] im Geschlecht der [[Törring|Grafen von Törring und Dengling]] erblich)
* '''Erbtruchsess''' (seit [[1408]] im Geschlecht der [[Albm|Herren von der Albm]], nach deren Aussterben (1561) der [[Thannhausen]]<ref>[[Norbert von Raab]], ''Die Thannhausen. Ein Beitrag zur Kunde von Salzburgs Adelsgeschlechtern'', in: [[Mitteilungen der Gesellschaft für Salzburger Landeskunde]] 12, 1872, S.&nbsp;3-33 [S.&nbsp;21 und 33]</ref>, nach deren Aussterben (1684) von [[1685]] an der [[Lamberg|Fürsten von Lamberg]] erblich)
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* '''Erbtruchsess''' (seit [[1408]] im Geschlecht der [[Albm|Herren von der Albm]], nach deren Aussterben (1561) der [[Thannhausen]]<ref>[[Robert Ritter von Raab]], ''Die Thannhausen. Ein Beitrag zur Kunde von Salzburgs Adelsgeschlechtern'', in: [[Mitteilungen der Gesellschaft für Salzburger Landeskunde 1860-1900|Mitteilungen der Gesellschaft für Salzburger Landeskunde (MGSLK)]] [http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno-plus?apm=0&aid=slk&datum=18720003&zoom=2&seite=00000003 12, 1872, S.&nbsp;3-33] [S.&nbsp;[http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno-plus?apm=0&aid=slk&datum=18720003&zoom=2&seite=00000021 21] und [http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno-plus?apm=0&aid=slk&datum=18720003&zoom=2&seite=00000033 33]<nowiki></nowiki>]</ref>, nach deren Aussterben (1684) von [[1685]] an der [[Lamberg|Fürsten von Lamberg]] erblich)
    
Die Erbämter sind zu unterscheiden von arbeitsintensiveren [[Hofämter]]n wie [[Salzburger Hofkanzler|Hofkanzler]], [[Erklärungen früherer Bezeichnungen und Ausdrücke#H|Hofrat]], [[Erklärungen früherer Bezeichnungen und Ausdrücke#K|Kämmerer]], Oberst-Kämmerer udgl.  
 
Die Erbämter sind zu unterscheiden von arbeitsintensiveren [[Hofämter]]n wie [[Salzburger Hofkanzler|Hofkanzler]], [[Erklärungen früherer Bezeichnungen und Ausdrücke#H|Hofrat]], [[Erklärungen früherer Bezeichnungen und Ausdrücke#K|Kämmerer]], Oberst-Kämmerer udgl.  
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Der Inhaber eines Erbamtes war verpflichtet, in Salzburg ansässig zu sein, um dem Erzbischof zu dienen, dem neuen Erzbischof zu huldigen und hier seinen Dienst auszuüben.
 
Der Inhaber eines Erbamtes war verpflichtet, in Salzburg ansässig zu sein, um dem Erzbischof zu dienen, dem neuen Erzbischof zu huldigen und hier seinen Dienst auszuüben.
Bis zum Ende des Mittelalters beschränkte sich der Dienst auf die Mitwirkung an die den Regierungsantritt eines neuen Erzbischofs umgebenden Zeremonien.<ref name= " HRS " />
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Bis zum Ende des Mittelalters beschränkte sich der Dienst auf die Mitwirkung an den den Regierungsantritt eines neuen Erzbischofs umgebenden Zeremonien.<ref name= " HRS " />
    
Die Träger der vier Erbämter nahmen aber innerhalb des [[Salzburger Adel]]s eine Sonderstellung ein, sie besaßen mehr Rechte: z. B. das Recht, selbst Lehen zu verleihen, und weiterreichende Gerichtsrechte über ihre Hintersassen als der übrige Adel.<ref name= " HRS " />
 
Die Träger der vier Erbämter nahmen aber innerhalb des [[Salzburger Adel]]s eine Sonderstellung ein, sie besaßen mehr Rechte: z. B. das Recht, selbst Lehen zu verleihen, und weiterreichende Gerichtsrechte über ihre Hintersassen als der übrige Adel.<ref name= " HRS " />