Auf Anfrage teilte dazu die [[Bezirkshauptmannschaft Hallein]] mit, dass zum einen die Zustellung eines Strafbescheids in manchen Ländern nicht geregelt sei, sei die Zustellung zwar auf europäischer Ebene geregelt, einzelne Staaten setzten dies aber nicht um oder verweigern einfach ([[Ungarn]], [[Frankreich]], [[Lettland]], [[Estland]]). In der [[Bundesrepublik Deutschland]] gab es Behörden, die die Zustellung verweigern, weil diese angeblich deutschem Recht widerspreche. | Auf Anfrage teilte dazu die [[Bezirkshauptmannschaft Hallein]] mit, dass zum einen die Zustellung eines Strafbescheids in manchen Ländern nicht geregelt sei, sei die Zustellung zwar auf europäischer Ebene geregelt, einzelne Staaten setzten dies aber nicht um oder verweigern einfach ([[Ungarn]], [[Frankreich]], [[Lettland]], [[Estland]]). In der [[Bundesrepublik Deutschland]] gab es Behörden, die die Zustellung verweigern, weil diese angeblich deutschem Recht widerspreche. |