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Für Aufmerksamkeit sorgte ein Schreiben der Erzdiözese Salzburg, in dem dem Münchner Theologen Wolfgang F. Rothe untersagt wurde, in der Schlosskapelle Goldenstein eine Messe zu feiern. Hintergrund war eine geplante Feier am [[8. Dezember]], zu der die Schwestern ehemalige Schülerinnen eingeladen hatten. Die Erzdiözese begründete die Absage mit der ungeklärten Situation im Kloster. Rothe hatte zuvor sowohl die Schwestern als auch die Journalistin Edith Meinhart in kirchenrechtlichen Fragen beraten. Im Gegensatz zum mittlerweile pensionierten Pfarrer [[Johann Ebster]] (90), der die Messen für die Schwestern und Gläubigen üblicherweise unkompliziert übernimmt, legte Rothe Wert darauf, die offizielle Zustimmung der Eigentümer – sprich der Kirche – einzuholen.<ref>[https://www.facebook.com/photo/?fbid=1257459122855115&set=a.168626818405023 facebook.com], 21. November 2025 [[InfoMediaWorx]]</ref>  
 
Für Aufmerksamkeit sorgte ein Schreiben der Erzdiözese Salzburg, in dem dem Münchner Theologen Wolfgang F. Rothe untersagt wurde, in der Schlosskapelle Goldenstein eine Messe zu feiern. Hintergrund war eine geplante Feier am [[8. Dezember]], zu der die Schwestern ehemalige Schülerinnen eingeladen hatten. Die Erzdiözese begründete die Absage mit der ungeklärten Situation im Kloster. Rothe hatte zuvor sowohl die Schwestern als auch die Journalistin Edith Meinhart in kirchenrechtlichen Fragen beraten. Im Gegensatz zum mittlerweile pensionierten Pfarrer [[Johann Ebster]] (90), der die Messen für die Schwestern und Gläubigen üblicherweise unkompliziert übernimmt, legte Rothe Wert darauf, die offizielle Zustimmung der Eigentümer – sprich der Kirche – einzuholen.<ref>[https://www.facebook.com/photo/?fbid=1257459122855115&set=a.168626818405023 facebook.com], 21. November 2025 [[InfoMediaWorx]]</ref>  
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Am [[26. November]] legte Propst Grasl den Schwestern über seinen Sprecher Harald Schiffl eine Vereinbarung vor, die ihren Verbleib im Kloster "bis auf Weiteres" regeln sollte. Vorgesehen waren unter anderem eine klar abgegrenzte Klausur, Zutrittsbeschränkungen für Besucher, die Übernahme der Unterkunftskosten durch den Orden, regelmäßige medizinische Betreuung, geistliche Begleitung durch einen Chorherren sowie eine mögliche Rückkehr in ein Pflegeheim, falls Betreuung im Kloster nicht mehr möglich wäre. Zudem sollten Social-Media-Aktivitäten eingestellt und alle rechtlichen Schritte zurückgezogen werden. Spenden sollten nach Wunsch des Propstes einem Schulprojekt zugutekommen.
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Am [[26. November]] legte Propst Grasl den Schwestern über seinen Sprecher Harald Schiffl eine Vereinbarung vor,<ref>In dieser Vereinbarung wäre festgelegt worden,
 
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Die Schwestern lehnten die Vereinbarung am [[28. November]] ab. Ihr Anwalt bezeichnete das Dokument als unzumutbar und rechtlich nachteilig. Die Nonnen verwiesen darauf, dass ihnen lebenslanges Wohnrecht zugesichert worden sei. Propst Grasl kündigte an, die Angelegenheit dem Ordensdikasterium im Vatikan vorzulegen. Im äußersten Fall könnte eine Exkommunikation drohen. Zugleich müsse in Rom auch über das Vermögen der Schwestern entschieden werden, da sie die letzten Mitglieder ihres Ordens in Österreich sind. Grasl betonte jedoch, er wolle keine Exkommunikation und schätze das Wirken der Schwestern.<ref>[https://www.sn.at/salzburg/chronik/aufstaendische-nonnen-goldenstein-propst-vatikan-ausschluss-schwestern-188524960 sn.at], 29. November 2025</ref>
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In dieser Vereinbarung wäre festgelegt worden,
   
: ... dass angepasste Zimmer innerhalb der Klausur – also jenem Bereich des Klosters, der vorrangig den Nonnen vorbehalten ist – für andere Personen nicht zugänglich sind. Die Nonnen verpflichten sich dazu, die Klausur des Klosters wiederherzustellen und deutlich zu kennzeichnen. Es ist ausdrücklich in der Vereinbarung festgehalten, dass "ordensfremde Personen keinen Zutritt zu diesen Räumlichkeiten" erhalten. Wer abgesehen von den drei Schwestern Zugang zu diesem Bereich erhält, liegt im Ermessen des Propstes. Besucherinnen und Helferinnen sind herzlich willkommen, dürfen sich jedoch ausschließlich im Gästebereich des Klosters aufhalten.
 
: ... dass angepasste Zimmer innerhalb der Klausur – also jenem Bereich des Klosters, der vorrangig den Nonnen vorbehalten ist – für andere Personen nicht zugänglich sind. Die Nonnen verpflichten sich dazu, die Klausur des Klosters wiederherzustellen und deutlich zu kennzeichnen. Es ist ausdrücklich in der Vereinbarung festgehalten, dass "ordensfremde Personen keinen Zutritt zu diesen Räumlichkeiten" erhalten. Wer abgesehen von den drei Schwestern Zugang zu diesem Bereich erhält, liegt im Ermessen des Propstes. Besucherinnen und Helferinnen sind herzlich willkommen, dürfen sich jedoch ausschließlich im Gästebereich des Klosters aufhalten.
 
: ... Für die Kosten, die im Zusammenhang mit der Unterkunft stehen, kommen die Augustiner-Chorfrauen als Orden auf. Das Vermögen des Ordens setzt sich aus den Ersparnissen der Nonnen, Zuwendungen und Pensionsansprüchen der Schwestern zusammen. Rund 460.000 Euro sollen das sein. Verwaltet werden die Gelder von Propst Markus Grasl. Diese müssen auch künftig wieder auf das Klosterkonto fließen.
 
: ... Für die Kosten, die im Zusammenhang mit der Unterkunft stehen, kommen die Augustiner-Chorfrauen als Orden auf. Das Vermögen des Ordens setzt sich aus den Ersparnissen der Nonnen, Zuwendungen und Pensionsansprüchen der Schwestern zusammen. Rund 460.000 Euro sollen das sein. Verwaltet werden die Gelder von Propst Markus Grasl. Diese müssen auch künftig wieder auf das Klosterkonto fließen.
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: Als Bedingungen für den Verbleib im Kloster nennt Propst Grasl
 
: Als Bedingungen für den Verbleib im Kloster nennt Propst Grasl
 
: ... die Einstellung sämtlicher Social-Media-Aktivitäten  
 
: ... die Einstellung sämtlicher Social-Media-Aktivitäten  
: ... und damit die Nonnen "vorerst im Kloster bleiben dürfen", müssen sämtliche rechtlichen Schritte mit sofortiger Wirkung eingestellt werden.
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: ... und damit die Nonnen "vorerst im Kloster bleiben dürfen", müssen sämtliche rechtlichen Schritte mit sofortiger Wirkung eingestellt werden.</ref> die ihren Verbleib im Kloster "bis auf Weiteres" regeln sollte. Vorgesehen waren unter anderem eine klar abgegrenzte Klausur, Zutrittsbeschränkungen für Besucher, die Übernahme der Unterkunftskosten durch den Orden, regelmäßige medizinische Betreuung, geistliche Begleitung durch einen Chorherren sowie eine mögliche Rückkehr in ein Pflegeheim, falls Betreuung im Kloster nicht mehr möglich wäre. Zudem sollten Social-Media-Aktivitäten eingestellt und alle rechtlichen Schritte zurückgezogen werden. Spenden sollten nach Wunsch des Propstes einem Schulprojekt zugutekommen.
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Die Schwestern lehnten die Vereinbarung am [[28. November]] ab. Ihr Anwalt bezeichnete das Dokument als unzumutbar und rechtlich nachteilig. Die Nonnen verwiesen darauf, dass ihnen lebenslanges Wohnrecht zugesichert worden sei. Propst Grasl kündigte an, die Angelegenheit dem Ordensdikasterium im Vatikan vorzulegen. Im äußersten Fall könnte eine Exkommunikation drohen. Zugleich müsse in Rom auch über das Vermögen der Schwestern entschieden werden, da sie die letzten Mitglieder ihres Ordens in Österreich sind. Grasl betonte jedoch, er wolle keine Exkommunikation und schätze das Wirken der Schwestern.<ref>[https://www.sn.at/salzburg/chronik/aufstaendische-nonnen-goldenstein-propst-vatikan-ausschluss-schwestern-188524960 sn.at], 29. November 2025</ref>
    
=== Dezember 2025 ===
 
=== Dezember 2025 ===

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