Der [[Administrator (Katholische Kirche)|Administrator]] der [[Erzdiözese Salzburg|Salzburger Diözese]] nach der [[Säkularisation]], Graf [[Leopold Maximilian von Firmian]], hatte die Bitte ausgesprochen, den Hof dem jeweiligen [[Erzbischof von Salzburg]] als Sommerresidenz zu überlassen. Doch die endgültige Entscheidung des Kaisers darüber verzögerte sich bis in das Jahr [[1842]]. Unterdessen war der Hof nach [[1816]] dem jeweiligen [[Landeshauptmann|Kreishauptmann des Salzachkreises]] verpachtet worden. So bewohnten bzw. pachteten hintereinander die Kreishauptmänner Graf [[Karl Graf Welsperg-Raitenau|Welsperg]], Graf [[Albert Graf Montecuccoli-Laderchi|Montecuccoli]], Graf [[Leopold Graf Stolberg|Stolberg]] und Graf [[Gustav Ignaz Graf Chorinsky|Chorinsky]] das Schloss. Als es 1842 zu einer Entscheidung kommen sollte, kam Kaiser Ferdinand der Empfehlung seines Hofkammerpräsidenten Freiherr von Kübeck, das Pachtverhältnis mit dem Kreishauptmann fortzusetzten, nach und unterschrieb am [[5. Juli]] 1842 eine dementsprechende Resolution. | Der [[Administrator (Katholische Kirche)|Administrator]] der [[Erzdiözese Salzburg|Salzburger Diözese]] nach der [[Säkularisation]], Graf [[Leopold Maximilian von Firmian]], hatte die Bitte ausgesprochen, den Hof dem jeweiligen [[Erzbischof von Salzburg]] als Sommerresidenz zu überlassen. Doch die endgültige Entscheidung des Kaisers darüber verzögerte sich bis in das Jahr [[1842]]. Unterdessen war der Hof nach [[1816]] dem jeweiligen [[Landeshauptmann|Kreishauptmann des Salzachkreises]] verpachtet worden. So bewohnten bzw. pachteten hintereinander die Kreishauptmänner Graf [[Karl Graf Welsperg-Raitenau|Welsperg]], Graf [[Albert Graf Montecuccoli-Laderchi|Montecuccoli]], Graf [[Leopold Graf Stolberg|Stolberg]] und Graf [[Gustav Ignaz Graf Chorinsky|Chorinsky]] das Schloss. Als es 1842 zu einer Entscheidung kommen sollte, kam Kaiser Ferdinand der Empfehlung seines Hofkammerpräsidenten Freiherr von Kübeck, das Pachtverhältnis mit dem Kreishauptmann fortzusetzten, nach und unterschrieb am [[5. Juli]] 1842 eine dementsprechende Resolution. |