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=====Planung, Kommissionierung, Genehmigung, Enteignung=====
 
=====Planung, Kommissionierung, Genehmigung, Enteignung=====
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Eine der wesentlichen Baustelleneinrichtungen der Kraftwerksgruppe Glockner-Kaprun war die Schleppbahn. Vor deren Errichtung waren einerseits Planung, Kommissionierung und Genehmigung erforderlich, andererseits die Enteignung der Grundbesitzer. Ein Geschädigter war die Familie [[Gildemeister]], die außer dem [[Schloss Fischhorn]] in [[Bruck an der Großglocknerstraße]] eine große, damals bereits sehr modern geführte Landwirtschaft besaßen.  
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Eine der wesentlichen Baustelleneinrichtungen der Kraftwerksgruppe Glockner-Kaprun war die Schleppbahn. Vor deren Errichtung waren einerseits Planung, Kommissionierung und Genehmigung erforderlich, andererseits die Enteignung der Grundbesitzer. Ein Geschädigter war die Familie [[Gildemeister]], die außer dem [[Schloss Fischhorn]] in [[Bruck an der Großglocknerstraße]] eine große, damals bereits sehr modern geführte Landwirtschaft besaß.  
    
Die Bewilligung zum Bau und Betrieb der Schleppbahn wurde vom Reichsverkehrsminister am [[28. November]] [[1939]] erteilt.
 
Die Bewilligung zum Bau und Betrieb der Schleppbahn wurde vom Reichsverkehrsminister am [[28. November]] [[1939]] erteilt.
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