| − | Die Brauerei wurde zusammen mit dem Marktführer [[Brau Union Österreich AG]] und der Brauerei Ottakringer im Zusammenhang eines seit 1999 geltenden Lieferboykotts für Fassbier für Cash- & Carry-Märkte von der Bundeswettbewerbshörde (BWB) geklagt und vom Kartellgericht im Februar 2012 rechtskräftig verurteilt. Demnach musste Stiegl 170 000 Euro Strafe zahlen, Brau Union 750 000 und Ottakringer 190 000 Euro. Der Brauereiverband hatte 1999 beschlossen, wegen Qualitäts- und Hygienebedenken Großverbrauchermärkte nicht mehr mit Fassbier zu beliefern. Das wurde vom Kartellgericht im Februar 2012 letztlich für nicht zulässig befunden. Das bemängelte Verhalten sei bereits 2011 abgestellt worden<ref>Quellen: {{Quelle SN|6. März 2012}}, [http://diepresse.com/home/wirtschaft/economist/737533/111-Mio-Euro-Strafe-fuer-Bierbrauer-wegen-Lieferboykott diepresse.com]</ref>. | + | Die Brauerei wurde zusammen mit dem Marktführer Brau Union Österreich AG und der Brauerei Ottakringer im Zusammenhang eines seit 1999 geltenden Lieferboykotts für Fassbier für Cash- & Carry-Märkte von der Bundeswettbewerbshörde (BWB) geklagt und vom Kartellgericht im Februar 2012 rechtskräftig verurteilt. Demnach musste Stiegl 170 000 Euro Strafe zahlen, Brau Union 750 000 und Ottakringer 190 000 Euro. Der Brauereiverband hatte 1999 beschlossen, wegen Qualitäts- und Hygienebedenken Großverbrauchermärkte nicht mehr mit Fassbier zu beliefern. Das wurde vom Kartellgericht im Februar 2012 letztlich für nicht zulässig befunden. Das bemängelte Verhalten sei bereits 2011 abgestellt worden<ref>Quellen: {{Quelle SN|6. März 2012}}, [http://diepresse.com/home/wirtschaft/economist/737533/111-Mio-Euro-Strafe-fuer-Bierbrauer-wegen-Lieferboykott diepresse.com]</ref>. |