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'''{{PAGENAME}}''' sind kleinräumige Landschaftsteile oder Grünbestände, die besondere Lebensgemeinschaften von Pflanzen und Tiere aufweisen, für das Landschaftsbild eine außergewöhnliche Rolle spielen oder als Freiräume für die Erholung der Menschen von Bedeutung sind und durch Verordnung der Bezirksverwaltungsbehörde geschützt wurden.
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Ein '''{{PAGENAME}}''' ist ein kleinräumiger Landschaftsteil oder Grünbestand, der besondere Lebensgemeinschaften von Pflanzen und Tiere aufweist, für das Landschaftsbild eine außergewöhnliche Rolle spielt oder als Freiraum für die Erholung der Menschen von Bedeutung ist und durch Verordnung der Bezirksverwaltungsbehörde geschützt wurde.
    
==Allgemeines==
 
==Allgemeines==
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Zuständig ist die Bezirksverwaltungsbehörde. Als Rechtsgrundlagen gelten die §§ 12 bis 15  NSchG sowie diverse Schutzverordnungen.
 
Zuständig ist die Bezirksverwaltungsbehörde. Als Rechtsgrundlagen gelten die §§ 12 bis 15  NSchG sowie diverse Schutzverordnungen.
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=={{PAGENAME}}==
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==Geschützte Landschaftsteile im Land Salzburg==
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* [[Adneter Moos]]
 
* [[Adneter Moos]]
 
* [[Birnen und Kastanienallee Thalgau]]
 
* [[Birnen und Kastanienallee Thalgau]]
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* [[Kaprun Moor]]
 
* [[Kaprun Moor]]
 
* [[Römerweg in Elsbethen]]
 
* [[Römerweg in Elsbethen]]
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* [[Tiefsteinklamm]]
    
==Quelle==
 
==Quelle==

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