Zur Zeit des späten [[Erzbistum Salzburg#Salzburg als Fürstentum|Fürsterzbistum]]s (bis [[1803]]), [[Kurfürstentum Salzburg|Kurfürstentums]] (1803 bis [[1806]]) und der erstmaligen Zugehörigkeit als [[Herzogtum Salzburg]] zu k. k. [[Österreich]] bestand eine Behörde namens Landesregierung, die aber einen eingeschränkten Wirkungsbereich hatte und neben der demnach andere, gleichrangige Behörden bestanden (z. B. [[Hofrat]], [[Hofkammer]]). Die Landesregierung war dabei vor allem für die innere Verwaltung zuständig. Ihr Vorstand, der Regierungsdirektor, war von 1800 bis 1806 Mitglied des eigentlichen Regierungsgremiums ([[Kurfürstentum Salzburg#Besitznahme und Organisation der Regierung (1803)|Statthalterei – Regierungskonferenz - Staatsrat]]). | Zur Zeit des späten [[Erzbistum Salzburg#Salzburg als Fürstentum|Fürsterzbistum]]s (bis [[1803]]), [[Kurfürstentum Salzburg|Kurfürstentums]] (1803 bis [[1806]]) und der erstmaligen Zugehörigkeit als [[Herzogtum Salzburg]] zu k. k. [[Österreich]] bestand eine Behörde namens Landesregierung, die aber einen eingeschränkten Wirkungsbereich hatte und neben der demnach andere, gleichrangige Behörden bestanden (z. B. [[Hofrat]], [[Hofkammer]]). Die Landesregierung war dabei vor allem für die innere Verwaltung zuständig. Ihr Vorstand, der Regierungsdirektor, war von 1800 bis 1806 Mitglied des eigentlichen Regierungsgremiums ([[Kurfürstentum Salzburg#Besitznahme und Organisation der Regierung (1803)|Statthalterei – Regierungskonferenz - Staatsrat]]). |