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== Frühere Landesregierungen ==
 
== Frühere Landesregierungen ==
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===Bis 1810===
 
===Bis 1810===
 
Zur Zeit des späten [[Erzbistum Salzburg#Salzburg als Fürstentum|Fürsterzbistum]]s (bis [[1803]]), [[Kurfürstentum Salzburg|Kurfürstentums]] (1803 bis [[1806]]) und der erstmaligen Zugehörigkeit als [[Herzogtum Salzburg]] zu k. k. [[Österreich]] bestand eine Behörde namens Landesregierung, die aber einen eingeschränkten Wirkungsbereich hatte und neben der demnach andere, gleichrangige Behörden bestanden (z. B. [[Hofrat]], [[Hofkammer]]). Die Landesregierung war dabei vor allem für die innere Verwaltung zuständig. Ihr Vorstand, der Regierungsdirektor, war von 1800 bis 1806 Mitglied des eigentlichen Regierungsgremiums ([[Kurfürstentum Salzburg#Besitznahme und Organisation der Regierung (1803)|Statthalterei – Regierungskonferenz - Staatsrat]]).
 
Zur Zeit des späten [[Erzbistum Salzburg#Salzburg als Fürstentum|Fürsterzbistum]]s (bis [[1803]]), [[Kurfürstentum Salzburg|Kurfürstentums]] (1803 bis [[1806]]) und der erstmaligen Zugehörigkeit als [[Herzogtum Salzburg]] zu k. k. [[Österreich]] bestand eine Behörde namens Landesregierung, die aber einen eingeschränkten Wirkungsbereich hatte und neben der demnach andere, gleichrangige Behörden bestanden (z. B. [[Hofrat]], [[Hofkammer]]). Die Landesregierung war dabei vor allem für die innere Verwaltung zuständig. Ihr Vorstand, der Regierungsdirektor, war von 1800 bis 1806 Mitglied des eigentlichen Regierungsgremiums ([[Kurfürstentum Salzburg#Besitznahme und Organisation der Regierung (1803)|Statthalterei – Regierungskonferenz - Staatsrat]]).
    
===1861 bis 1918===
 
===1861 bis 1918===
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Die [[Reich#k._k.|k. k.]]  Landesregierung in Salzburg war von den [[1860er]]-Jahren bis zur Schaffung der [[Republik Österreich]] eine für das Gebiet des [[Kronland Salzburg|Herzogtums Salzburg]] zuständige staatliche Behörde, deren Aufgabenbereich ungefähr dem des im Jahr [[1925]] geschaffenen [[Amt der Salzburger Landesregierung|Amtes der Salzburger Landesregierung]] entsprach.
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Zur Zeit der konstitutionellen Monarchie gab es zwei vergleichbare Institutionen: Die ''k. k. Landesregierung'' und den ''Landesausschuss''.
 
Zur Zeit der konstitutionellen Monarchie gab es zwei vergleichbare Institutionen: Die ''k. k. Landesregierung'' und den ''Landesausschuss''.
  

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