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Dieses Gesetz strebte an, dass sich die Grenzen von Gerichtsbezirk und Dekanat decken. Zwischen [[1812]] und [[1816]] gehörten auch die oberösterreichischen Pfarren [[Mondsee]], [[Oberwang]] und [[Zell am Moos]] zum Dekanat Thalgau.  
 
Dieses Gesetz strebte an, dass sich die Grenzen von Gerichtsbezirk und Dekanat decken. Zwischen [[1812]] und [[1816]] gehörten auch die oberösterreichischen Pfarren [[Mondsee]], [[Oberwang]] und [[Zell am Moos]] zum Dekanat Thalgau.  
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Früher umfasste das Dekanat Thalgau 8 Pfarren, erst im Jahre [[1907]] kamen Kopppl und Plainfeld dazu.
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Früher umfasste das Dekanat Thalgau 8 Pfarren, erst im Jahre [[1907]] kamen Koppl und Plainfeld dazu.
 
Von der Mutterpfarre Thalgau löste sich im Jahre [[1570]] zuerst Sankt Gilgen und wurde ein Vikariat mit eigenem Seelsorger. Faistenau (1622), Ebenau (1702), Hof (1785) und Fuschl (1802) folgten. Das Vikariat Strobl spaltete sich im Jahre 1761 von St. Gilgen ab. [[Hintersee]] spaltete sich im Jahr 1785 von Faistenau ab.
 
Von der Mutterpfarre Thalgau löste sich im Jahre [[1570]] zuerst Sankt Gilgen und wurde ein Vikariat mit eigenem Seelsorger. Faistenau (1622), Ebenau (1702), Hof (1785) und Fuschl (1802) folgten. Das Vikariat Strobl spaltete sich im Jahre 1761 von St. Gilgen ab. [[Hintersee]] spaltete sich im Jahr 1785 von Faistenau ab.
  

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