Mit kaiserlicher Entschließung vom [[30. Mai]] [[1918]] wurde der damals bei der Generalprokuratur in Verwendung stehende, mit dem Titel und Charakter eines Generaladvokaten bekleidete Erste Staatsanwalt Dr. Karl Ritter von Ernst in Salzburg (!) zum Generaladvokaten beim Obersten Gerichts- und Kassationshof ernannt.<ref>Wiener Zeitung, 7. Juni 1918, [https://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=wrz&datum=19180607&query=%22Dr.+Karl+Ritter+von+ernst%22&ref=anno-search&seite=1 S. 1]; somit war Karl Ritter von Ernst anscheinend im Jahr 1918 formal immer noch Erster Staatsanwalt in Salzburg, aber in Wien tätig, während sein Salzburger Nachfolger Artur Imendörffer seine Aufgaben an der Staatsanwaltschaft Salzburg anscheinend schon 1912 übernommen hatte. </ref> | Mit kaiserlicher Entschließung vom [[30. Mai]] [[1918]] wurde der damals bei der Generalprokuratur in Verwendung stehende, mit dem Titel und Charakter eines Generaladvokaten bekleidete Erste Staatsanwalt Dr. Karl Ritter von Ernst in Salzburg (!) zum Generaladvokaten beim Obersten Gerichts- und Kassationshof ernannt.<ref>Wiener Zeitung, 7. Juni 1918, [https://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=wrz&datum=19180607&query=%22Dr.+Karl+Ritter+von+ernst%22&ref=anno-search&seite=1 S. 1]; somit war Karl Ritter von Ernst anscheinend im Jahr 1918 formal immer noch Erster Staatsanwalt in Salzburg, aber in Wien tätig, während sein Salzburger Nachfolger Artur Imendörffer seine Aufgaben an der Staatsanwaltschaft Salzburg anscheinend schon 1912 übernommen hatte. </ref> |