| | In dessen Verfolg findet er sich nun aufgefodert, der gnädigst obverlangten Erklärung einige Data in Bezug auf seine Bestellung in [[Hochstift Passau|Paßau]] als Land und Hofphysicus voranzuschicken. | | In dessen Verfolg findet er sich nun aufgefodert, der gnädigst obverlangten Erklärung einige Data in Bezug auf seine Bestellung in [[Hochstift Passau|Paßau]] als Land und Hofphysicus voranzuschicken. |
| − | Da es sich ereignete , daß der vormalige paßauische Hofrath und Landphysikus v. Veronesi das Unglück hatte, eines jähen Todes zu sterben, so wurde dem Endsgesetzten, der sich damals als Landschafts= und Kreisphysicus zu Freystadt in Oberösterreich befand, von Seiner Hochfürstlichen Gnaden durch den abgeordneten Hrn. Geheimen Rath von Hennebrith der Antrag zur Annahme der erledigten Stelle in loco Paßau mit 1000 f jährl. Gehalts mit unter einstiger freyer Praxis gemacht, den er auch als paßauisches Landeskind ungeachtet des vollen Zutrauens der Einwohner von Freystadt und des dortigen Kreisamtes und ungeachtet mehrerer anderer beteutender Vortheile nicht ausschlagen mochte, sondern dem erhaltenen Rufe folgte, und sich mit seiner Familie nach Paßau begab, wo er als Land= und Hofphysicus Zeug der beyliegenden Dekrets Abschrift sub No 1 mit 1000 f jährlichen Gehalt angestellt, ihm der Charackter eines wirklichen Hofraths beygelegt, so wie die nöthige Instruction, wovon ein Extrackt hob 3. anliegt, und die freye Ausübung der Medizin zugestanden ward. | + | Da es sich ereignete , daß der vormalige paßauische Hofrath und Landphysikus v. Veronesi<ref>"Da Bischof Thomas Graf von Thun und Hohenstein nur 11 Monate regierte, so sind noch von 1796 bis 1803 unter der Regierung des letzten Fürstbischofs die Beamten aufzuführen: […] Aerzte waren Fr. Borgias Veronesi, Hof-, Land- und Garnisons-Medikus, Joh. G. Berghofer, Alex. Bauer, Hofrath und Stadtphysikus, Anton Mick, Hofrath und zweiter Leibmedicus, in: Joseph Schöller, Die Bischöfe von Passau und ihre Zeitereignisse von der Gründung des Bisthums Lorch im ersten christlichen Jahrhundert, dessen Transferierung nach Passau im Jahr 737 bis zu der im Jahre 1803 erfolgten Säkularisation, Salzburg 1844, 347.</ref> das Unglück hatte, eines jähen Todes zu sterben, so wurde dem Endsgesetzten, der sich damals als Landschafts= und Kreisphysicus zu Freystadt in Oberösterreich befand, von Seiner Hochfürstlichen Gnaden durch den abgeordneten Hrn. Geheimen Rath von Hennebrith der Antrag zur Annahme der erledigten Stelle in loco Paßau mit 1000 f jährl. Gehalts mit unter einstiger freyer Praxis gemacht, den er auch als paßauisches Landeskind ungeachtet des vollen Zutrauens der Einwohner von Freystadt und des dortigen Kreisamtes und ungeachtet mehrerer anderer beteutender Vortheile nicht ausschlagen mochte, sondern dem erhaltenen Rufe folgte, und sich mit seiner Familie nach Paßau begab, wo er als Land= und Hofphysicus Zeug der beyliegenden Dekrets Abschrift sub No 1 mit 1000 f jährlichen Gehalt angestellt, ihm der Charackter eines wirklichen Hofraths beygelegt, so wie die nöthige Instruction, wovon ein Extrackt hob 3. anliegt, und die freye Ausübung der Medizin zugestanden ward. |
| | Aus diesen Verhältnißen seiner Anstellung erhellet demnach, daß der jährliche Gehalt von 1000 f und die freye Praxis in Paßau die Bedingnisse und Bewegursachen waren, warum er seinen in jeder Rücksicht vortheilhaften Posten als Landschafts= und Kreisamtsphysicus zu Freystadt verließ, den erhaltenen Ruf als Land= und Hofphysicus nach Paßau annahm, und sich da seßhaft machte. Da nun auch Unterzeichneter seine Entlassung nicht nachgesucht hat, hiernächst durch die eingetrettenen Landesverhältnisse das bis diese Stunde bestehende Landphysicat nicht aufgehoben worden ist; sondern von ihm bey allen geeigneten Fällen aufs genaueste versehen wird, übrigens auch dem Staatsdiener Reichsschlußmäßig seine Bezüge gesichert werden, so dürfte es dem Unterzeichneten nicht übel gedeutet werden, daß er in Betref der geschehenen Einladung des befraglichen Physikats im Markte Obernzell gegen ein blosses Fixum pr. 400 f Vorstehendes in Ergebenheit bemerkbar machte, und hiernach durch den ratificirten Reichs Deputationsschluß bey dem Fortgenuße pr. 1000 f und der Befugniß der freyen medizinischen Praxis geschützt sich der Ueberzeugung überläßt , daß er auch mit allem Fuge auf sothanen Fortgenuß des jährl. Gehalts pr. 1000 f und der fernern medicinischen Ausübung in loco Paßau et Concurrenz bestehen möge, insbesondere, da er sich durch Ankaufung eines Hauses | | Aus diesen Verhältnißen seiner Anstellung erhellet demnach, daß der jährliche Gehalt von 1000 f und die freye Praxis in Paßau die Bedingnisse und Bewegursachen waren, warum er seinen in jeder Rücksicht vortheilhaften Posten als Landschafts= und Kreisamtsphysicus zu Freystadt verließ, den erhaltenen Ruf als Land= und Hofphysicus nach Paßau annahm, und sich da seßhaft machte. Da nun auch Unterzeichneter seine Entlassung nicht nachgesucht hat, hiernächst durch die eingetrettenen Landesverhältnisse das bis diese Stunde bestehende Landphysicat nicht aufgehoben worden ist; sondern von ihm bey allen geeigneten Fällen aufs genaueste versehen wird, übrigens auch dem Staatsdiener Reichsschlußmäßig seine Bezüge gesichert werden, so dürfte es dem Unterzeichneten nicht übel gedeutet werden, daß er in Betref der geschehenen Einladung des befraglichen Physikats im Markte Obernzell gegen ein blosses Fixum pr. 400 f Vorstehendes in Ergebenheit bemerkbar machte, und hiernach durch den ratificirten Reichs Deputationsschluß bey dem Fortgenuße pr. 1000 f und der Befugniß der freyen medizinischen Praxis geschützt sich der Ueberzeugung überläßt , daß er auch mit allem Fuge auf sothanen Fortgenuß des jährl. Gehalts pr. 1000 f und der fernern medicinischen Ausübung in loco Paßau et Concurrenz bestehen möge, insbesondere, da er sich durch Ankaufung eines Hauses |