| | Gerührt und mit Dank erfüllt für jene höchst gnädigste Rücksicht bleibt dem Endesgesetzten nur der Wunsch übrig, daß, so wie einer seits die höchste Entschließung Sr. K. H. des Kurfürsten als wohlmeinend erscheint, selbe auch anderer seits für ihn der That nach wohlthätig und nicht vielmehr in Hinsicht auf seine Lage und die obwaltenden Umstände mit nachtheiligen Folgen begleitet wäre; welch letzteres Besorgniß dem Unterzeichneten sich desto mehr aufdringt, da er in dem berührten hohen Landesregierungsdekrete die Erwähnung vermißt, daß seine dekretmäßige Besoldung pr. 1000 f, die ihm als Hof= und Landphysikus zugewiesen sind, für sich noch fortan belassen würden. | | Gerührt und mit Dank erfüllt für jene höchst gnädigste Rücksicht bleibt dem Endesgesetzten nur der Wunsch übrig, daß, so wie einer seits die höchste Entschließung Sr. K. H. des Kurfürsten als wohlmeinend erscheint, selbe auch anderer seits für ihn der That nach wohlthätig und nicht vielmehr in Hinsicht auf seine Lage und die obwaltenden Umstände mit nachtheiligen Folgen begleitet wäre; welch letzteres Besorgniß dem Unterzeichneten sich desto mehr aufdringt, da er in dem berührten hohen Landesregierungsdekrete die Erwähnung vermißt, daß seine dekretmäßige Besoldung pr. 1000 f, die ihm als Hof= und Landphysikus zugewiesen sind, für sich noch fortan belassen würden. |
| − | In dessen Verfolg findet er sich nun aufgefodert, der gnädigst obverlangten Erklärung einige Data in Bezug auf seine Bestellung in Paßau als Land und Hofphysicus voranzuschicken. | + | In dessen Verfolg findet er sich nun aufgefodert, der gnädigst obverlangten Erklärung einige Data in Bezug auf seine Bestellung in [[Hochstift Passau|Paßau]] als Land und Hofphysicus voranzuschicken. |
| | Da es sich ereignete , daß der vormalige paßauische Hofrath und Landphysikus v. Veronesi das Unglück hatte, eines jähen Todes zu sterben, so wurde dem Endsgesetzten, der sich damals als Landschafts= und Kreisphysicus zu Freystadt in Oberösterreich befand, von Seiner Hochfürstlichen Gnaden durch den abgeordneten Hrn. Geheimen Rath von Hennebrith der Antrag zur Annahme der erledigten Stelle in loco Paßau mit 1000 f jährl. Gehalts mit unter einstiger freyer Praxis gemacht, den er auch als paßauisches Landeskind ungeachtet des vollen Zutrauens der Einwohner von Freystadt und des dortigen Kreisamtes und ungeachtet mehrerer anderer beteutender Vortheile nicht ausschlagen mochte, sondern dem erhaltenen Rufe folgte, und sich mit seiner Familie nach Paßau begab, wo er als Land= und Hofphysicus Zeug der beyliegenden Dekrets Abschrift sub No 1 mit 1000 f jährlichen Gehalt angestellt, ihm der Charackter eines wirklichen Hofraths beygelegt, so wie die nöthige Instruction, wovon ein Extrackt hob 3. anliegt, und die freye Ausübung der Medizin zugestanden ward. | | Da es sich ereignete , daß der vormalige paßauische Hofrath und Landphysikus v. Veronesi das Unglück hatte, eines jähen Todes zu sterben, so wurde dem Endsgesetzten, der sich damals als Landschafts= und Kreisphysicus zu Freystadt in Oberösterreich befand, von Seiner Hochfürstlichen Gnaden durch den abgeordneten Hrn. Geheimen Rath von Hennebrith der Antrag zur Annahme der erledigten Stelle in loco Paßau mit 1000 f jährl. Gehalts mit unter einstiger freyer Praxis gemacht, den er auch als paßauisches Landeskind ungeachtet des vollen Zutrauens der Einwohner von Freystadt und des dortigen Kreisamtes und ungeachtet mehrerer anderer beteutender Vortheile nicht ausschlagen mochte, sondern dem erhaltenen Rufe folgte, und sich mit seiner Familie nach Paßau begab, wo er als Land= und Hofphysicus Zeug der beyliegenden Dekrets Abschrift sub No 1 mit 1000 f jährlichen Gehalt angestellt, ihm der Charackter eines wirklichen Hofraths beygelegt, so wie die nöthige Instruction, wovon ein Extrackt hob 3. anliegt, und die freye Ausübung der Medizin zugestanden ward. |