| | [[28. Dezember]] [[1920]] wurde ein Bäckermeister Michael Schnellinger [[Bürger der Stadt Salzburg]].<ref>[https://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=sch&datum=19201229&query=%22Michael+Schnellinger%22&ref=anno-search&seite=5 ANNO], Salzburger Chronik, Ausgabe vom 29. Dezember 1920, Seite 5 und [https://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=svb&datum=19201228&query=%22Michael+Schnellinger%22&ref=anno-search&seite=4 ANNO], Salzburger Volksblatt, Ausgabe vom 28. Dezember 1920, Seite 4</ref> | | [[28. Dezember]] [[1920]] wurde ein Bäckermeister Michael Schnellinger [[Bürger der Stadt Salzburg]].<ref>[https://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=sch&datum=19201229&query=%22Michael+Schnellinger%22&ref=anno-search&seite=5 ANNO], Salzburger Chronik, Ausgabe vom 29. Dezember 1920, Seite 5 und [https://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=svb&datum=19201228&query=%22Michael+Schnellinger%22&ref=anno-search&seite=4 ANNO], Salzburger Volksblatt, Ausgabe vom 28. Dezember 1920, Seite 4</ref> |
| − | Am [[8. Jänner]] [[1932]] saßen 13 Salzburger Bäckermeister wegen Betrugsverdachts vor Gericht auf der Anklagebank, darunter auch Michael Schnellinger. ''Die Verhandlung, die beinahe sechs Stunden dauerte, war reich an Besonderheiten, doch eine Sensation gab es nicht, außer man faßte den Freispruch aller 13 Angeklagten nicht als Kuriosum, sondern als Sensation auf oder aber, daß es nach den Ausführungen der Angeklagten-Vertreter den Anschein hatte, als ob nicht die Bäckermeister, sondern eigentlich die Amtsorgane der Wirtschaftspolizei mit ihrem "wirklichen" Amtsrat Herrn Holzberger zu verurteilen wären. Aus der Anklage sei kurz folgendes festgestellt: Amtsorgane der Wirtschaftspolizei Salzburg nahmen am 9. Juli v. I. in den Bäckereibetrieben der Stadt Salzburg Revisionen vor; sie kontrollierten das Gewicht des Brotes, sowohl des Schwarzbrotes als auch des Weißgebäcks. Und da ergab sich, daß in 13 Fällen Gewichtsdifferenzen bis zu sechs Prozent festgestellt werden konnten und daß untergewichtige Ware in den Handel gebracht werden sollte. Auch die Nichtersichtlichmachung der Tabelle über Gewicht und Preis konnte in einigen Fällen festgestellt werden. Die Betreffenden, heißt es weiter, haben sich nicht gescheut, in der Zeit der Wirtschaftskrise bei lebenswichtigen Lebensmitteln neben dem bürgerlichen Gewinn ohne stichhältige Gründe sich durch sträfliche Machinationen noch einen entsprechenden Gewinn zu sichern. Sie haben dadurch die Übertretung des Betruges begangen.<ref>[https://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=sbw&datum=19320109&query=%22Michael+Schnellinger%22&ref=anno-search&seite=6 ANNO], [[Salzburger Wacht]], Ausgabe vom 9. Jänner 1932, Seite 6</ref> | + | Am [[8. Jänner]] [[1932]] saßen 13 Salzburger Bäckermeister wegen Betrugsverdachts vor Gericht auf der Anklagebank, darunter auch Michael Schnellinger. <blockquote>''Die Verhandlung, die beinahe sechs Stunden dauerte, war reich an Besonderheiten, doch eine Sensation gab es nicht, außer man faßte den Freispruch aller 13 Angeklagten nicht als Kuriosum, sondern als Sensation auf oder aber, daß es nach den Ausführungen der Angeklagten-Vertreter den Anschein hatte, als ob nicht die Bäckermeister, sondern eigentlich die Amtsorgane der Wirtschaftspolizei mit ihrem "wirklichen" Amtsrat Herrn Holzberger zu verurteilen wären. Aus der Anklage sei kurz folgendes festgestellt: Amtsorgane der Wirtschaftspolizei Salzburg nahmen am 9. Juli v. I. in den Bäckereibetrieben der Stadt Salzburg Revisionen vor; sie kontrollierten das Gewicht des Brotes, sowohl des Schwarzbrotes als auch des Weißgebäcks. Und da ergab sich, daß in 13 Fällen Gewichtsdifferenzen bis zu sechs Prozent festgestellt werden konnten und daß untergewichtige Ware in den Handel gebracht werden sollte. Auch die Nichtersichtlichmachung der Tabelle über Gewicht und Preis konnte in einigen Fällen festgestellt werden. Die Betreffenden, heißt es weiter, haben sich nicht gescheut, in der Zeit der Wirtschaftskrise bei lebenswichtigen Lebensmitteln neben dem bürgerlichen Gewinn ohne stichhältige Gründe sich durch sträfliche Machinationen noch einen entsprechenden Gewinn zu sichern. Sie haben dadurch die Übertretung des Betruges begangen.<ref>[https://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=sbw&datum=19320109&query=%22Michael+Schnellinger%22&ref=anno-search&seite=6 ANNO], [[Salzburger Wacht]], Ausgabe vom 9. Jänner 1932, Seite 6</ref></blockquote> |