* '''Salzburger Grundverkehrsgesetz:''' Gesetz zur Regelung des Grundverkehrs. „Den Bestimmungen dieses Gesetzes unterliegt der rechtsgeschäftliche Erwerb von Rechten an land- oder forstwirtschaftlichen Grundstücken und an Grundstücken durch Ausländer. Ziele des Gesetzes sind: die Sicherung einer leistungsfähigen bäuerlichen Land- oder Forstwirtschaft entsprechend den natürlichen und strukturellen Gegebenheiten des Landes; die Beschränkung des Rechtserwerbes an Grund und Boden durch Ausländer, die nicht durch das Recht der Europäischen Union oder sonst Inländern gleichgestellt sind, aus staatspolitischen, volks- oder regionalwirtschaftlichen, sozialpolitischen und kulturellen Interessen.“ | * '''Salzburger Grundverkehrsgesetz:''' Gesetz zur Regelung des Grundverkehrs. „Den Bestimmungen dieses Gesetzes unterliegt der rechtsgeschäftliche Erwerb von Rechten an land- oder forstwirtschaftlichen Grundstücken und an Grundstücken durch Ausländer. Ziele des Gesetzes sind: die Sicherung einer leistungsfähigen bäuerlichen Land- oder Forstwirtschaft entsprechend den natürlichen und strukturellen Gegebenheiten des Landes; die Beschränkung des Rechtserwerbes an Grund und Boden durch Ausländer, die nicht durch das Recht der Europäischen Union oder sonst Inländern gleichgestellt sind, aus staatspolitischen, volks- oder regionalwirtschaftlichen, sozialpolitischen und kulturellen Interessen.“ |