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| − | Der '''Landesfeuerwehrverband Salzburg''' ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechtes mit Rechtspersönlichkeit, in der alle im [[Salzburg (Bundesland)|Land Salzburg]] bestehenden [[Feuerwehr]]en − [[Freiwilligen Feuerwehr]]en, Berufsfeuerwehren, [[Betriebsfeuerwehren im Land Salzburg|Betriebsfeuerwehren]] und Pflichtfeuerwehren − zusammengefasst sind. <!-- Salzburger Feuerwehrgesetz 2018, § 19-->. | + | Der '''Landesfeuerwehrverband Salzburg''' ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechtes mit Rechtspersönlichkeit, in der alle im [[Salzburg (Bundesland)|Land Salzburg]] bestehenden [[Feuerwehr]]en − [[Freiwillige Feuerwehr|Freiwilligen Feuerwehren]], Berufsfeuerwehren, [[Betriebsfeuerwehren im Land Salzburg|Betriebsfeuerwehren]] und Pflichtfeuerwehren − zusammengefasst sind. <!-- Salzburger Feuerwehrgesetz 2018, § 19-->. |
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| | == Allgemeines == | | == Allgemeines == |
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| | Er hat folgende gesetzliche Aufgaben<!-- Salzburger Feuerwehrgesetz 2018, § 20-->: | | Er hat folgende gesetzliche Aufgaben<!-- Salzburger Feuerwehrgesetz 2018, § 20-->: |
| − | *Vorsorge für die Aus- und Fortbildung der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, Pflicht- und Betriebsfeuerwehren durch Schaffung der erforderlichen Einrichtungen und durchführung der erforderlichen Lehrgänge; (allenfalls) Angebot allgemeiner Aus- und Fortbildungen in jenen Bereichen, die vom Aufgabengebiet der Feuerwehren erfasst sind; | + | *Vorsorge für die Aus- und Fortbildung der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, Pflicht- und Betriebsfeuerwehren durch Schaffung der erforderlichen Einrichtungen und Durchführung der erforderlichen Lehrgänge; (allenfalls) Angebot allgemeiner Aus- und Fortbildungen in jenen Bereichen, die vom Aufgabengebiet der Feuerwehren erfasst sind; |
| − | *Aufstellung von überörtlichen Einsatzeinheiten sowie Einheiten für nationale und internationale Einsätze und Übungen; Schaffung dernotwendigen Einrichtungen für deren zweckmäßigen Einsatz; | + | *Aufstellung von überörtlichen Einsatzeinheiten sowie Einheiten für nationale und internationale Einsätze und Übungen; Schaffung der notwendigen Einrichtungen für deren zweckmäßigen Einsatz; |
| | *Erstellung von Richtlinien und Dienstanweisungen, die für die Abwicklung eines ordnungsgemäßen Dienstbetriebs erforderlich sind; | | *Erstellung von Richtlinien und Dienstanweisungen, die für die Abwicklung eines ordnungsgemäßen Dienstbetriebs erforderlich sind; |
| | *Prüfung der Feuerwehren hinsichtlich der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, der Richtlinien sowie der Dienstanweisungen. | | *Prüfung der Feuerwehren hinsichtlich der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, der Richtlinien sowie der Dienstanweisungen. |
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| | * die Bezirksfeuerwehrkommandanten und | | * die Bezirksfeuerwehrkommandanten und |
| | * die Abschnittsfeuerwehrkommandanten. | | * die Abschnittsfeuerwehrkommandanten. |
| − | (Die Ortsfeuerwehrkommandanten sind hingegen Organe der örtlichen Freiwiligen Feuerwehren.) | + | (Die Ortsfeuerwehrkommandanten sind hingegen Organe der örtlichen Freiwilligen Feuerwehren.) |
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| | == Gliederung == | | == Gliederung == |