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Der '''Landesfeuerwehrverband Salzburg''' ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechtes mit Rechtspersönlichkeit, in der alle im [[Salzburg (Bundesland)|Land Salzburg]] bestehenden [[Feuerwehr]]en − [[Freiwilligen Feuerwehr]]en, Berufsfeuerwehren, [[Betriebsfeuerwehren im Land Salzburg|Betriebsfeuerwehren]] und Pflichtfeuerwehren − zusammengefasst sind. <!-- Salzburger Feuerwehrgesetz 2018, § 19-->.  
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Der '''Landesfeuerwehrverband Salzburg''' ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechtes mit Rechtspersönlichkeit, in der alle im [[Salzburg (Bundesland)|Land Salzburg]] bestehenden [[Feuerwehr]]en − [[Freiwillige Feuerwehr|Freiwilligen Feuerwehren]], Berufsfeuerwehren, [[Betriebsfeuerwehren im Land Salzburg|Betriebsfeuerwehren]] und Pflichtfeuerwehren − zusammengefasst sind. <!-- Salzburger Feuerwehrgesetz 2018, § 19-->.  
    
== Allgemeines ==
 
== Allgemeines ==
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Er hat folgende gesetzliche Aufgaben<!-- Salzburger Feuerwehrgesetz 2018, § 20-->:
 
Er hat folgende gesetzliche Aufgaben<!-- Salzburger Feuerwehrgesetz 2018, § 20-->:
*Vorsorge für die Aus- und Fortbildung der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, Pflicht- und Betriebsfeuerwehren durch Schaffung der erforderlichen Einrichtungen und durchführung der erforderlichen Lehrgänge; (allenfalls) Angebot allgemeiner Aus- und Fortbildungen in jenen Bereichen, die vom Aufgabengebiet der Feuerwehren erfasst sind;
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*Vorsorge für die Aus- und Fortbildung der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, Pflicht- und Betriebsfeuerwehren durch Schaffung der erforderlichen Einrichtungen und Durchführung der erforderlichen Lehrgänge; (allenfalls) Angebot allgemeiner Aus- und Fortbildungen in jenen Bereichen, die vom Aufgabengebiet der Feuerwehren erfasst sind;
*Aufstellung von überörtlichen Einsatzeinheiten sowie Einheiten für nationale und internationale Einsätze und Übungen; Schaffung dernotwendigen Einrichtungen für deren zweckmäßigen Einsatz;  
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*Aufstellung von überörtlichen Einsatzeinheiten sowie Einheiten für nationale und internationale Einsätze und Übungen; Schaffung der notwendigen Einrichtungen für deren zweckmäßigen Einsatz;  
 
*Erstellung von Richtlinien und Dienstanweisungen, die für die Abwicklung eines ordnungsgemäßen Dienstbetriebs erforderlich sind;
 
*Erstellung von Richtlinien und Dienstanweisungen, die für die Abwicklung eines ordnungsgemäßen Dienstbetriebs erforderlich sind;
 
*Prüfung der Feuerwehren hinsichtlich der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, der Richtlinien sowie der Dienstanweisungen.
 
*Prüfung der Feuerwehren hinsichtlich der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, der Richtlinien sowie der Dienstanweisungen.
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* die Bezirksfeuerwehrkommandanten und
 
* die Bezirksfeuerwehrkommandanten und
 
* die Abschnittsfeuerwehrkommandanten.
 
* die Abschnittsfeuerwehrkommandanten.
(Die Ortsfeuerwehrkommandanten sind hingegen Organe der örtlichen Freiwiligen Feuerwehren.)
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(Die Ortsfeuerwehrkommandanten sind hingegen Organe der örtlichen Freiwilligen Feuerwehren.)
    
== Gliederung ==
 
== Gliederung ==

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